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QSA Global Sentinel 880 Delta 150 Ci Betriebs- Und Wartungshandbuch Seite 82

Physisch kleine, leichte, tragbare radiographiestrahler für industrielle anwendungen
Inhaltsverzeichnis

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Transport von radioaktivem Material
1
Stellen Sie sicher, dass sich das Transportfahrzeug in gutem Zustand befindet und die übliche
Sicherheitsausrüstung einschließlich Schilder für radioaktive Bereiche, eines Seils, eines
Reservereifens, eines Feuerlöschers, Werkzeuge für das Fahrzeug und Notfackeln mitführt. Stellen Sie
sicher, dass sich die Fahrzeugregistrierung und eine funktionierende Taschenlampe im Handschuhfach
befinden. Stellen Sie außerdem sicher, dass der Fahrer ein kalibriertes und funktionierendes
Strahlungsmessgerät mitführt, und stellen Sie sicher, dass alle Personen im Fahrzeug sowohl ein
Filmdosimeter als auch ein direkt ablesbares Taschendosimeter tragen.
2
Stellen Sie sicher, dass der Transportbehälter richtig verpackt, markiert und gekennzeichnet ist, und
stellen Sie sicher, dass die Frachtpapiere gemäß den Vorschriften für den Transport von radioaktivem
Material ausgefüllt sind. Die Frachtpapiere müssen vom Fahrersitz aus zugänglich sein.
3
Platzieren Sie den Transportbehälter in das Fahrzeug. Befestigen Sie das Paket und sichern Sie es
gegen Bewegungen im Fahrzeug. [49CFR177.842(d)]
4
Führen Sie eine Strahlungsmessung in der Fahrerkabine durch und stellen Sie sicher, dass der
maximale Strahlungspegel 0,02 mSv/h (2 mRem/h) nicht überschreitet. [49CFR177.842(g)] Hinweis:
Diese Vorschrift muss nur bei Beförderung unter ausschließlicher Verwendung durch ein
Transportunternehmen eingehalten werden. [49CFR173.441(b)(4)]
5
Falls im Fahrzeug ein Paket mit einem Etikett für radioaktives III-Gelb transportiert wird, müssen
radioaktive Warntafeln an allen vier Seiten des Fahrzeugs angebracht werden.
Hinweis:
Der Betrieb eines Fahrzeugs mit Warntafeln erfordert die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften für Speditionsbetrieb nach 49CFR Parts 390-397 und
den Vorschriften für Fahrtraining gemäß 49CFR177.827; 49CFR177.804.
6
Füllen Sie die Prüfliste für den Transport von radioaktivem Material aus (siehe beigefügtes Beispiel).
Leiten Sie nach Abschluss des Transports eine ausgefüllte Kopie an den/die
Strahlenschutzbeauftragte(n) weiter.
7
Falls das Fahrzeug während des Transports liegen bleibt, lassen Sie das Fahrzeug nie unbeaufsichtigt.
Ein Hilfeaufruf kann an Vorbeifahrende übermittelt werden oder die Polizei kann
bei der Aufsicht über das Fahrzeug helfen.
8
Bei einem Unfall muss sofort eine Strahlungsmessung durchgeführt werden, um zu ermitteln, ob der
Strahlungspegel ungewöhnlich hoch ist. Richten Sie bei hohen Strahlungspegeln einen Bereich mit
eingeschränktem Zugang ein. Halten Sie alle Personen von diesem Bereich fern und holen Sie wenn
möglich die Polizei zur Hilfe. Benachrichtigen Sie den/die Strahlenschutzbeauftragte(n) ehestmöglich,
verlassen Sie jedoch den Unfallort nicht, ohne sicherzustellen, dass die Polizei oder eine andere
zuständige Partei den eingeschränkten Zugangsbereich schützt.
9
Holen Sie Informationen über den Unfall ein, wie Namen von Zeugen, Namen der Beteiligten und
Namen der Polizeibeamten, Nummerntafeln und Unfallhergang. Geben Sie diese Informationen
umgehend an den/die Strahlenschutzbeauftragte(n) weiter.
10 Falls eine Quelle aus der Verpackung austritt, darf der Fahrer nie versuchen, die Quelle zu sichern. Er
sollte auf Hilfe durch den/die Strahlenschutzbeauftragte(n) warten.
11 Falls das Fahrzeug zur temporären Lagerung von radioaktivem Material vor Ort verwendet wird:
a. Der Zutritt zum Frachtraum des Fahrzeugs muss mit ‚Warnung, radioaktives Material'
gekennzeichnet sein.
b. Das Fahrzeug muss versperrt sein, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
BEISPIELHAFTE TRANSPORTANLEITUNG
5.11

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