Versand von radioaktivem Material
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Vor dem Versand eines Pakets vom Typ B innerhalb der USA müssen Sie sicherstellen, dass Sie ein
registrierter Benutzer des radioaktiven Materials sind, das Sie versenden wollen. Stellen Sie außerdem
sicher, dass angemessene Qualitätssicherungsmaßnahmen für Pakete vom Typ B getroffen werden.
[10CFR71.12, 10CFR34.31(b)]
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Schulungsvorschriften vor dem Versand:
Vor dem Versand von Gefahrgütern muss das Personal gemäß
49CFR172, Subpart H geschult werden und alle drei Jahre erneut geschult werden. Die Schulung muss
enthalten:
•
Allgemeine Bewusstseinsschulung/Einführung;
•
Funktionsspezifische Schulung;
•
Sicherheitstraining mit:
•
Informationen zu Notmaßnahmen;
•
Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern vor möglichen mit Gefahrgütern verbundenen
Gefahren, denen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, sowohl radioaktiver
als auch chemischer Natur;
•
Vom Arbeitgeber umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter;
•
Verfahren und Prozesse zur Vermeidung von Unfällen, d. h. richtige Handhabung von Paketen
mit Gefahrgut;
•
OSHA- oder EPA-Schulung, Sicherheitsdatenblattinformationen;
•
Transportsicherheitsschulung für Organisationen, die einen Sicherheitsplan implementieren
müssen. Gefahrgut-Mitarbeiter müssen über den Sicherheitsplan und dessen Implementierung
geschult werden, die Sicherheitsrisiken kennen und Sicherheitsrisiken erkennen und auf diese
reagieren können. [49CFR172.800, 10CFR30, IAEO CODEOC/2004 ]
•
Falls der Versand die Verwendung einer Gefahrguterklärung erfordert, muss das gesamte am
Versand beteiligte Personal alle zwei Jahre über IATA/ICOA/IAEO-Vorschriften geschult
werden.
Eine angemessene Prüfung muss abgehalten werden und Folgendes dokumentiert werden:
•
Name des Mitarbeiters;
•
Datum der letzten Schulung;
•
Beschreibung, Kopie oder Ort der Schulungsverfahren;
•
Name des Schulungsleiters;
•
Zertifizierung, dass die Person geschult und geprüft wurde.
Die Dokumentation muss in einer Datei gepflegt werden, d. h., die gesamte Strahlenschutzschulung als
Teil der Gefahrgutschulung muss enthalten sein.
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Vor dem Versand müssen Kopien der aktuellsten Zertifizierungen für Typ B (U) und „Special Form"
(umschlossene Quelle) (oder gegebenenfalls die Zulassung für Typ A) bezogen werden und
sichergestellt werden, dass die Verpackung und deren Inhalt die folgenden Anforderungen erfüllen:
•
Der radioaktive Inhalt und das Formular sind zur Verwendung im Paket zugelassen.
•
Die Verpackung ist in gutem physischen Zustand für den Transport.
•
Alle Verriegelungen und Austrittsöffnungsanschlüsse sind richtig installiert und falls erforderlich mit
Drahtplomben versiegelt.
•
Alle Bedingungen des Konformitätszertifikats für Typ B(U)-96 (oder der Zulassung für Typ A, wo
zutreffend) sind erfüllt [10CFR71.87]. Pflegen Sie Kopien der aktuellen Zertifizierungen für Typ B
(U), Typ A und „Special Form" (umschlossene Quelle) in den Akten. Die Akten müssen auch die
jeweiligen Zeichnungen enthalten.
BEISPIELHAFTE TRANSPORTANLEITUNG
5.3