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QSA Global Sentinel 880 Delta 150 Ci Betriebs- Und Wartungshandbuch Seite 73

Physisch kleine, leichte, tragbare radiographiestrahler für industrielle anwendungen
Inhaltsverzeichnis

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Empfang von radioaktivem Material
HINWEIS
1
Eine Verpackung mit radioaktivem Material muss vom Spediteur zum Zeitpunkt der Zustellung
angenommen werden. [10CFR20.1906(a)(1)]
2
Falls die Verpackung mit radioaktivem Material am Terminal des Spediteurs zur Abholung gelagert
werden soll, müssen Vorkehrungen zur Benachrichtigung über die Ankunft des Pakets vom Spediteur
zum Zeitpunkt der Ankunft getroffen werden. Das Paket muss unverzüglich nach Erhalt der
Benachrichtigung (innerhalb von drei Stunden, falls realisierbar) abgeholt werden. [10CFR20.1906(c),
Reg. Guide 7.3-5]
3
Eine Prüfung wie unten beschrieben muss so bald wie möglich, aber spätestens innerhalb von drei
Stunden bei Erhalt während normaler Arbeitszeiten oder innerhalb von drei Stunden am nächsten
Arbeitstag bei Erhalt außerhalb der normalen Arbeitszeiten, durchgeführt werden. [10CFR20.1906]
3.a Nach Empfang einer Verpackung mit radioaktivem Material muss das Paket in einem eingeschränkten
Zugangsbereich abgelegt werden. Stellen Sie sicher, dass das zuständige Personal benachrichtigt wird.
3.b Führen Sie zum Zeitpunkt des Empfangs an der gesamten Außenfläche des Pakets eine
Strahlungsmessung durch und stellen Sie sicher, dass der maximale Strahlungspegel 2 mSv/h
(200 mRem/h) nicht überschreitet. Führen Sie an allen Seiten des Pakets in einem Abstand von 1 m zu
den Außenflächen des Pakets eine Strahlungsmessung durch und stellen Sie sicher, dass der maximale
Strahlungspegel 0,1 mSv/h (10 mRem/h) nicht überschreitet. Falls einer dieser Grenzwerte überschritten
wird, benachrichtigen Sie sofort den/die Strahlenschutzbeauftragte(n). Notieren Sie die maximalen
Strahlungspegel, die an der Paketoberfläche und in einem Abstand von 1 m von der Paketoberfläche
gemessen wurden, in der Wareneingangsmeldung. [10CFR20.1906(d), 10CFR71.47]
Hinweis:
Falls einer dieser Grenzwerte überschritten wird, muss der/die
Strahlenschutzbeauftragte sofort die USNRC (oder die jeweils zuständige
Regierungsbehörde) und den Lieferspediteur benachrichtigen.
4
Prüfen Sie die Verpackung auf physische Schäden. Notieren Sie die Ergebnisse dieser Prüfung in der
Wareneingangsmeldung. Notieren Sie außerdem das Datum, die Modellnummer der Quelle, die
Seriennummer der Quelle, das Radionuklid, die Aktivität, den Namen der Person, die die
Aufzeichnungen führt, die Modellnummer der Transportverpackung, die Masse oder Aktivität des
abgereicherten Urans und die Seriennummer der Verpackung in der Wareneingangsmeldung.
[10CFR34.63]
5
Stellen Sie sicher, dass das Paket versperrt ist, oder legen Sie das Paket in einen außen versperrten
Behälter und sichern Sie das Paket gemäß den Vorschriften Ihrer Lizenz. [10CFR34.35, 10CFR34.23]
6
Halten Sie eine Kopie des Betriebshandbuchs für das Paket bereit, um sicherzustellen, dass Sie die
richtigen Öffnungs- und Handhabungsschritte kennen. Stellen Sie sicher, dass die Anweisungen und
alle angemerkten Sondervorkehrungen befolgt werden. [10CFR20.1906(e)]
Hinweis:
Lizenznehmer, die umschlossene ‚Special Form'-Strahlungsquellen in Fahrzeugen
der Lizenznehmer oder von diesen betriebenen Fahrzeugen zu und von einem
Arbeitsstandort transportieren, sind von den Vorschriften zur Kontaminations-
überwachung ausgenommen. Die Strahlungsmessung beim Empfang muss dennoch
durchgeführt werden. [10CFR20.1906(f)]
7
Wenn Sie eine national nachverfolgte Quelle (Kategorie 1 oder 2) von einem anderen Lizenznehmer
erhalten, füllen Sie das USNRC-Formular 748 aus und übermitteln Sie es vor Ende des nächsten
Werktags nach der Transaktion. [10 CFR 20.2207 und Anhang E]. In einigen Gerichtsbarkeiten ist
zusätzlich zur Meldung der radioaktiven Materialien die Meldung der abgereicherten Uranabschirmung
des Transportbehälters erforderlich. Prüfen Sie die geltenden nationalen Vorschriften und
Sicherheitsrichtlinien, um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden.
BEISPIELHAFTE TRANSPORTANLEITUNG
5.2

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