•
Durchführung regelmäßiger Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Komponenten der Klasse A
nicht übermäßig durch Langzeitnutzung verschlissen oder durch Unfälle beschädigt wurden;
•
Einsatz und Handhabung des Systems in Übereinstimmung mit seinem Design und der
Zweckbestimmung;
•
Umgehende Meldung von defekten Elementen oder Komponenten der Sicherheitsklasse A oder von
Elementen oder Komponenten der Sicherheitsklasse A, die von den ursprünglichen Konstruktions-
anforderungen abweichen, an den Hersteller. Dadurch wird eine formale Prüfung des Defekts oder
der Abweichung initiiert.
Hintere Kappenbaugruppe
4.27
WARTUNGSANLEITUNG