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QSA Global Sentinel 880 Delta 150 Ci Betriebs- Und Wartungshandbuch Seite 79

Physisch kleine, leichte, tragbare radiographiestrahler für industrielle anwendungen
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Versand von leeren, mit Uran abgeschirmten Behältern
1
Stellen Sie sicher, dass das Paket keine radioaktive Quelle enthält. Führen Sie das folgende Verfahren
durch, um sicherzustellen, dass sich keine unautorisierten Strahlungsquellen im Behälter befinden:
Transferieren Sie die autorisierte Strahlungsquelle vom Strahlungsgerät gemäß dem
Betriebshandbuch des Austauschbehälters.
Befestigen Sie die Überbrückung (Anschlussattrappe ohne Seriennummer) nach Entfernen
und Trennen der Strahlungsquelle am Stecker des Steuerkabels.
Ziehen Sie das Steuerkabel und die Überbrückung ein und trennen Sie die Steuerung von
der Verriegelung.
Setzen Sie die Schutzabdeckung in die Verriegelung, drehen Sie den Drehring in die verriegelte
Position, aktivieren Sie den Schließkolben und nehmen Sie den Schlüssel ab. Entfernen Sie die
Strahlerführung und schließen Sie die Abdeckung an der Austrittsöffnung.
Entfernen Sie den Anhänger zur Identifikation der Quelle vom Strahlungsgerät und positionieren Sie
ihn an der Strahlungsquelle.
In einigen Gerichtsbarkeiten müssen Etiketten oder Anhänger mit der Aufschrift ‚leer' am leeren
Modell 880 befestigt werden.
2
Falls das Paket in einer Kiste oder einer anderen äußeren Verpackung transportiert werden soll, muss
die äußere Verpackung ausreichend robust für normale Transportbedingungen sein und darf die
Sicherheit des Pakets nicht beeinträchtigen. Die Verpackung muss so in die äußere Verpackung
platziert werden, dass eine Bewegung während des Transports verhindert wird. [49CFR173.25]
3
Stellen Sie mithilfe eines Wischtests einer Fläche von mindestens 300 cm
radioaktive Kontaminierung an der Außenfläche der äußeren Verpackung 0,4 Bq (10
überschreitet. [49CFR173.443]
4
Messen Sie die Strahlung an der Oberfläche der Verpackung und in einem Abstand von einem Meter
von der Oberfläche, um die richtige Kennzeichnung für die Verpackung zu ermitteln.
Hinweis:
Wenn der Strahlungspegel an der Oberfläche 5 µSv/h (0,5 mRem/h) nicht überschreitet und
keine messbare Strahlung in einem Abstand von 1 m von der Oberfläche auftritt, fahren Sie
mit den Anweisungen in Schritt 5 unten fort und überspringen Sie Schritt 6. Wenn einer
dieser Pegel überschritten wird, überspringen Sie Schritt 5 und fahren Sie
mit den Anweisungen in Schritt 6 fort.
Wenn der Strahlungspegel an der Oberfläche 5 µSv/h (0,5 mRem/h) nicht überschreitet und keine
messbare Strahlung in einem Abstand von 1 m von der Oberfläche auftritt, ist keine Kennzeichnung
notwendig.
a. Die Außenseite der inneren Verpackung oder, falls keine innere Verpackung vorhanden ist, die
Außenseite der Verpackung selbst muss als ‚Radioaktiv' gekennzeichnet sein.
b. Die Außenseite der Verpackung muss mit UN2909 beschriftet sein.
c. Beim Transport per Luftfracht sind ausgenommene Verpackungen vom Einsatz einer
Gefahrguterklärung ausgenommen.
i.
Bei Luftfracht [IATA 10.8.8.3] muss Folgendes im Kästchen ‚Quantity and Type of Dangerous
Goods' (Menge und Art des Gefahrguts) angegeben sein:
„Radioactive Material, excepted package, articles manufactured from depleted uranium,
UN2909." (Radioaktives Material, ausgenommene Verpackung, Gut aus abgereichertem Uran,
UN2909.)
BEISPIELHAFTE TRANSPORTANLEITUNG
2
5.8
sicher, dass die entfernbare
-5
2
µCi) pro cm
nicht

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