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Abgasführung; Raumbedingungen; Raumbedingungen Gemäß Ptb Zulassung Und Ptb-A.7.62 - UNION Instruments CWD2005 CT Betriebsanweisung

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Betriebsanweisung CWD2005 CT
4.1
Abgasführung
Die Abgase werden nach dem Brenner mit 25 m³ Luft gemischt und stark verdünnt. Sie
erwärmen sich auf 8-20 °C über Gehäusetemperatur. Damit die Wärmebilanz durch die
warmen Rauchgase nicht gestört wird, müssen diese über eine Abgasführung ausgeleitet
werden. Das ist bei kleinen Räumen besonders wichtig. Sonst heizt sich die Gehäuseluft
unkontrolliert auf.
Der Rauchgasabzug (siehe Abbildung 3-1, Nr. 9) hat einen Durchmesser von 98mm. Abgas
wird direkt durch einem 100mm-Schlauch oder HT-Rohr vom Rauchgasabzug nach draußen
abgeleitet.
4.2

Raumbedingungen

An den Raum des Kalorimeters werden besondere Bedingungen gestellt. Die Messqualität
hängt entscheidend davon ab, wie gut diese Bedingungen eingehalten werden. Die
Änderung der Raumtemperatur muss langsam sein. Falls erforderlich, nur fein regulierbare
Klimaanlagen einsetzen.
Wenn auf eine maximale Temperatur innerhalb des Gehäuses geregelt wird, sollte die
Regelung sehr fein eingestellt sein. Maximal darf die Raumtemperatur 35 °C nicht
überschreiten. Eine höhere kurzzeitige Temperatur zerstört das Gerät nicht. Nur die
Messgenauigkeit wird eingeschränkt.
Direkte Sonneneinstrahlung z.B. durch ein Fenster, ist unbedingt zu vermeiden, da die
zusätzliche Wärmestrahlung auf die Energiebilanz im Raum und im Inneren des Gerätes
störend wirkt.
4.2.1
Raumbedingungen gemäß PTB Zulassung und PTB-A.7.62
Der Raumtemperatur im Aufstellraum des Messgerätes oder eines seiner Bestandteile
muss zwischen 5 °C und 35 °C liegen.
Die stündliche Änderung des Mittelwertes der Raumtemperatur darf 5 °C nicht
überschreiten.
Der Raum muss eine Mindestgrundfläche von 12 m
3
30 m
haben und darf nicht zu anderen als gasanalytischen und messtechnischen
Zwecken benutzt werden. Falls mehrere Gaskalorimeter in einem Raum aufgestellt
werden, muss für jedes weitere Gaskalorimeter eine zusätzliche Mindestgrundfläche von
2
6 m
vorhanden sein. Werden weitere Abgas an die Raumluft abgebende Geräte im
Kalorimeterraum aufgestellt, so sind sie mit 2 m
Brenngasverbrauch zu berücksichtigen. Bei Türen, die ins Freie führen, muss ein
Vorraum mit zweiter Tür vorhanden sein. Fenster dürfen während der Betriebszeit des
Gaskalorimeters nicht geöffnet werden.
In zwangsbelüfteten, mit automatischer Temperaturregelung versehenen Räumen mit
einer Mindestgrundfläche von 12 m
zwei Gaskalorimeter aufgestellt werden; für jedes weitere Gaskalorimeter muss eine
30
2
und einen Mindestrauminhalt von
2
Grundfläche je 50 dm
2
und einem Mindestrauminhalt von 30 m
Technische Daten
3
stündlichem
3
dürfen

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