WARNUNG!
Trennen Sie die Bohr-Fräsmaschine stets von der elektrischen Spannungsversorgung.
Dadurch verhindern Sie den Betrieb durch Unbefugte.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen der Personen für die
verschiedenen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiberüber die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektri-
schen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszu-
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr über-
tragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
INFORMATION
Alle Personen, die mit der Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung zu tun
haben, müssen
die erforderliche Qualifikation besitzen,
diese Betriebsanleitung genau beachten.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
können Gefahren für das Personal entstehen,
können die Bohr-Fräsmaschine und weitere Sachwerte gefährdet werden,
kann die Funktion der Bohr-Fräsmaschine beeinträchtigt sein.
1.6.2 Autorisierte Personen
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Fräsmaschine entstehen Gefahren für
Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Fräsmaschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
1.6.3 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss das Personal mindestens einmal jährlich unterweisen über
alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
Version 1.0.5 vom 2015-10-28
Originalbetriebsanleitung
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
MB4
DE
Seite 11