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Mangelhaftungsansprüche / Garantie - Optimum OPTImill MB 4 Betriebsanleitung

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8.4
Mangelhaftungsansprüche / Garantie
Neben den gesetzlichen Mangelhaftungsansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer,
gewährt Ihnen der Hersteller des Produktes, die Firma OPTIMUM GmbH, Robert-Pfleger-
Straße 26, D-96103 Hallstadt, keine weiteren Garantien, sofern sie nicht hier aufgelistet oder im
Rahmen einer einzelnen, vertraglichen Regel zugesagt wurden.
Die Abwicklung der Haftungs- oder Garantieansprüche erfolgt nach Wahl der Firma OPTIMUM
GmbH entweder direkt mit der Firma OPTIMUM GmbH oder aber über einen ihrer Händler.
Defekte Produkte oder deren Bestandteile werden entweder repariert oder gegen fehlerfreie
ausgetauscht. Ausgetauschte Produkte oder Bestandteile gehen in unser Eigentum über.
Voraussetzung für Haftungs- oder Garantieansprüchen ist die Einreichung eines maschinell
erstellten Original-Kaufbeleges, aus dem sich das Kaufdatum, der Maschinentyp und
gegebenenfalls die Seriennummer ergeben müssen. Ohne Vorlage des Originalkaufbeleges
können keine Leistungen erbracht werden.
Von den Haftungs- oder Garantieansprüchen ausgeschlossen sind Mängel, die
aufgrund folgender Umstände entstanden sind:
Nutzung des Produkts außerhalb der technischen Möglichkeiten und der bestimmungs-
gemäßen Verwendung, insbesondere bei Überbeanspruchung des Gerätes.
Selbstverschulden durch Fehlbedienung bzw. Missachtung unserer Betriebsanleitung,
Nachlässige oder unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
Nicht autorisierte Modifikationen und Reparaturen.
Ungenügende Einrichtung und Absicherung der Maschine.
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Nutzungsbedingungen.
Atmosphärische Entladungen, Überspannungen und Blitzschlag sowie chemische
Einflüsse.
Ebenfalls unterliegen nicht den Haftungs- oder Garantieansprüchen:
Verschleißteile und Teile, die einem normalen und bestimmungsgemäßen Verschleiß unter-
liegen, wie beispielsweise Keilriemen, Kugellager, Leuchtmittel, Filter, Dichtungen u.s.w.
Nicht reproduzierbare Softwarefehler.
Leistungen, die die Firma OPTIMUM GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zur
Erfüllung im Rahmen einer zusätzlichen Garantie erbringen, sind weder eine Anerkennung
eines Mangels noch eine Anerkennung der Eintrittspflicht. Diese Leistungen hemmen und/oder
unterbrechen die Garantiezeit nicht.
Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Bamberg.
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam und/
oder nichtig sein, so gilt das als vereinbart, was dem Willen des Garantiegebers am nächsten
kommt und ihm Rahmen der durch diesen Vertrag vorgegeben Haftungs- und Garantiegrenzen
bleibt.
Version 1.0.5 vom 2015-10-28
Originalbetriebsanleitung
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
MB4
DE
Seite 57

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