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Während des Kranbetriebes
1.3-6
Maßnahmen bei Mängel
Beobachten Sie während Sie mit dem Kran arbeiten, diesen auf plötzlich auftretende Mängel.
Wenn Sie folgende Schäden oder Störungen an Kran, Zusatzgeräten, Lastaufnahmemitteln
oder Trägerfahrzeug feststellen, müssen Sie den Kranbetrieb sofort einstellen:
Beschädigungen oder Risse an tragenden Bauteilen.
Defekte Lagerstellen.
Defekte an der Hydraulikanlage oder den Sicherheitseinrichtungen.
Lose Schraubverbindungen.
Ungenügend gesicherte Bolzenverbindungen.
Undichtheiten an hydraulischen Komponenten oder deren Verbindungen.
Ungewöhnliche Geräusche.
Ungewöhnlich schnelle oder langsame Arbeitsbewegungen.
Funktionsfehler der Steuerung.
Ungewöhnliche hohe Erwärmung von Hydraulikkomponenten.
Bei den genannten Schäden ist ein sicherer Kranbetrieb nicht mehr
gewährleistet. Es besteht akute Unfall- und damit Lebensgefahr.
Die Wiederinbetriebnahme des Kranes ist erst erlaubt, wenn aufgetretene Mängel behoben sind und
sicheres Arbeiten wieder gewährleistet ist.
1.3-6

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