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Palfinger kran Betriebsanleitung Seite 55

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Sicherheitseinrichtungen
Notbetrieb nach einem Stromausfall oder einem Defekt in der elektrischen Anlage des Kranes.
Kommt Ihr Kran aufgrund eines Defektes in der elektrischen Anlage des Kranes oder durch einen
vollständigen Stromausfall zum Stillstand, können Sie den Kran in einen Notbetriebsstatus bringen
(Notbetrieb). Befindet sich der Kran im Notbetriebsstatus, haben Sie die Möglichkeit den Kran in
Transportstellung zu bringen. (Danach muß sofort eine Palfinger – Vertragswerkstätte aufgesucht
werden). Die Einrichtung (Überbrückungsschraube) mit der Sie den Kran in den Notbetrieb bringen
können, befindet sich immer am Not – Aus Magnetventil. Dieses befindet sich, je nach Bauart Ihres
Kranes, am Steuerventil oder am Hochdruckfilter.
Kran mit eindrehbarer Überbrückungsschraube am Not-Aus Schalter in den Notbetriebsstatus bringen:
Stellen Sie den Schlüsselschalter auf
Handbetrieb.
Drehen Sie die Überbrückungsschraube bis die
Plombe (Kunstoffzapfen) wegbricht.
Bringen Sie jetzt wie in Kapitel 5 beschrieben den
Kran in Transportstellung
Kran mit eindrehbarer Überbrückungsschraube am Steuerventil in den Notbetriebsstatus bringen:
Stellen Sie den Schlüsselschalter auf
Handbetrieb.
Drehen Sie die Überbrückungsschraube bis der
Kunststoffzapfen (Plombe) wegbricht.
Anschließend drehen Sie die Überbrückungs-
schraube bis auf Anschlag ein.
Versuchen Sie jetzt die hydraulischen Schubarme
einzufahren. Ist das noch nicht möglich drehen
Sie die Überbrückungsschraube eine Umdrehung
(360°) heraus und versuchen erneut die
Schubarme einzufahren.
Sind die Schubarme eingefahren, bringen Sie den
Kran wie in Kapitel5 beschrieben in
Transportstellung.
Suchen Sie umgehend eine Palfinger Servicewerkstätte auf, um den Fehler zu beheben.
Weiterarbeiten ist nicht gestattet.
Sind wieder Kranbewegungen möglich, muß das Lastmoment sofort
verringert werden.
Wurde der Kran wie vorher beschrieben in den
Notbetriebsstatus
gebracht,
einrichtungen wie Not-Aus, Lastmomentbegrenzungs-
systeme oder SHB außer Kraft gesetzt. Be- und
Entladearbeiten dürfen nicht weitergeführt werden es
besteht Kippgefahr und damit Lebensgefahr.
sind
alle
Sicherheits-
4.2-7

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