1.2-6
1.2-6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwenden Sie den Kran ausschließlich zum Befördern von Lasten. Mechanische Einwirkungen
(drücken oder fahren gegen Hindernisse), befestigen von Lasten an anderen als den dafür
vorgesehenen Stellen, ziehen von Lasten usw. sind grundsätzlich verboten. Für dabei entstandene
Schäden übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Das Befördern von Personen ist nur in einem dafür vorgesehenen Zusatzgerät (Arbeitskorb) erlaubt.
Zusätzlich müssen länderspezifische Vorschriften und Gesetze zum Transport von Personen
eingehalten werden. Um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten sollten Sie den Kran nur mit
einem Palfinger Arbeitskorb betreiben.
1.3.
Während des Kranbetriebes
1.3-1
Quetschgefahr vermeiden
Vermeiden Sie Betriebssituationen, in denen für Sie oder Umstehende Quetschgefahr durch Kran,
Abstützung, Ladung oder Last besteht.
Die Quetschstelle wird für die angegebenen Körperteile nicht als Gefahrenstelle angesehen, wenn
unten aufgezeigte Sicherheitsabstände nicht unterschritten werden und sichergestellt ist, daß das
nächstgrößere Körperteil nicht hineingeraten kann.
Erforderliche Mindestabstände:
1.3-2
Verbrennungsgefahr
Durch den Ölfluß in der hydraulischen Anlage wird das Hydrauliköl und damit alle Komponenten der
hydraulischen Anlage erwärmt. Steuerventil, alle übrigen Ventile, Hydraulikleitungen, Schläuche,
Schlauchkupplungen, Hydraulikzylinder usw. können soweit erhitzt sein, dass es bei einer Berührung
dieser
Teile
Hydraulikkomponenten immer auf deren Temperatur.
1.3-3
Lärmemission
Hauptquelle für Lärm: Fahrzeugmotor .
Schutzmaßnahmen: Gehörschutz tragen.
Hohe Lärmbelastung gefährdet die Gesundheit. Der Kranführer ist verpflichtet die jeweiligen
landesspezifischen Normen für Lärmschutz zu beachten.
Körper
Bein
500 mm
180 mm
Bei Nichteinhaltung der Abstände besteht Verletzungs- oder sogar
Lebensgefahr.
zu
Verbrennungen
Während des Kranbetriebes
Fuß
Arm
120 mm
kommt.
Achten
Sie
Hand
Finger
100 mm
25 mm
daher
vor
dem
Berühren
von