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Isolierung Der Solarleitung; Elektrischer Anschluss; Sperrung Der Wärmepumpe Durch Evu; Maßnahmen Zur Schallreduktion - Consolar SOLAERA Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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TDMA SOLAERA:
tung im Sommer oder Kühleinrichtung bzw. –funktion
Stagnation sicher ausgeschlossen werden.
1.2.4
Installationsbetrieb
Installationsfachbetriebe müssen Fachkenntnissen in der
Heizungs-, Wärmepumpen- und Solartechnik sowie
Elektrotechnik aufweisen. Voraussetzung für die Installati-
on und Wartung von SOLAERA ist die Absolvierung einer
entsprechenden Schulung durch Consolar. Evtl. Servicear-
beiten am Kältekreis dürfen nur von ausgebildeten und
zertifizierten (z. B. gemäß F-Gase-Verordnung) Kältefach-
leuten ausgeführt werden. Consolar unterhält hierzu ein
Servicepartner-Netz.
1.2.5
Hydraulischer Anschluss
Der hydraulische Anschluss der Kollektorfelder muss mit
28 mm Cu-Rohr (Glattrohr 28x1 mm) ausgeführt werden.
Edelstahl-Wellrohr ist aufgrund des höheren Druckverlustes
bei tiefen Soletemperaturen nicht geeignet. Die maximal
zulässige Leitungslänge beträgt 25 m (ein Weg). Dabei
möglichst widerstandsarme Leitungsverlegung realisieren
(Rohrbögen statt Winkel verwenden, möglichst wenige
Bögen).
Die Anschlüsse zwischen Kombispeicher und Energiezent-
rum sowie zur Heizungsanlage werden mit 22 mm Cu-
Rohr ausgeführt.
1.2.6

Isolierung der Solarleitung

Um Kondensatbildung bei tiefen Soletemperaturen zu
verhindern, ist eine lückenlose, luftdichte Isolierung der
Solarleitung erforderlich. Rohrschellen nicht direkt um das
Rohr montieren, sondern außen um die Isolierung, oder
isolierte Rohrschellen verwenden.
Das verwendete Dämmmaterial muss für einen Tempera-
turbereich von -20 bis +150 °C geeignet sein. Zur Mini-
mierung von Energieverlusten und Vermeidung von Kon-
densat wird eine Dämmschichtdicke von mindestens 25
mm (Lambda Wert ≤ 0,034 W/mK bei 0 °C) vorgeschrie-
ben. Der daraus resultierende Gesamtquerschnitt der
Solarleitung von mind. 80 x 160 mm muss bauseits be-
rücksichtigt werden.
Ein geeignetes Isolationsset ist als Zubehör erhältlich
(ZB120).
Im Freien muss die Solarleitung ausreichend gegen Witte-
rungseinflüsse (UV-Strahlung, Feuchtigkeit, etc.) und Tier-
verbiss (Vögel, Marder, etc.) geschützt werden. Die An-
bringung geeigneter Schutzrohre aus PE oder Aluminium
wird empfohlen.
1.2.7

Elektrischer Anschluss

Für den Betrieb des SOLAERA-Systems ist ein 400 V Dreh-
stromanschluss erforderlich (max. 11 kW Anschlussleis-
tung, davon 2,53 kW für die Wärmepumpe), sowie ein
230 V Wechselstromanschluss (1 kW Anschlussleistung).
Im Regler kann der gleichzeitige Betrieb von Wärmepum-
pe und Elektroheizstab gesperrt werden, dann beträgt die
max. Anschlussleistung 7,5 kW (bei 7,5 kW-Heizstab).
HINWEIS
Einsatz von Zusatzgeräten, die aus Einphasen-
Wechselstrom Drehstrom erzeugen, sind in der Regel
nicht geeignet und zugelassen. Im Einzelfall muss die
Güte der Sinuswelle und der Kompatibilität mit dem
Phasenfolgerelais geprüft werden. Die Spezifikationen
erhalten Sie bei beim Technischen Support.
Elektrische Wärmepumpen können anmeldepflichtig sein.
Nähere Informationen dazu erteilt ebenfalls der örtliche
Netzbetreiber.
Bei der Montage des Energiezentrums und der Kollektoren
sind Elektroinstallationsarbeiten auszuführen, siehe Ab-
schnitte 3, 4, 5 und 6.
1.2.8
Sperrung der Wärmepumpe durch EVU
"Wärmepumpen-Tarife" mit zeitweiliger Unterbrechung
der Stromzufuhr können für SOLAERA genutzt werden.
Dazu wird ein Signal vom Energieversorger zu einem
Rundsteuerempfänger gesendet. Dieser übermittelt die
Abschaltung zum Regler, welcher im Display „Sperrung
WP Tarif" anzeigt. Gleichzeitig wird durch ein Schütz die
Stromversorgung der Wärmepumpe unterbrochen.
Um die erforderliche Heizleistung der Wärmepumpe zu
bemessen, sind gegebenenfalls Zuschläge für die Sperrzei-
ten der EVU zu berücksichtigen.
Während der Sperrzeit steht die Wärmepumpe zur Behei-
zung des Hauses nicht zur Verfügung.
Die Stromzufuhr kann maximal 3 x 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrochen werden. Spezifische Regelungen
sind dabei zu berücksichtigen.
Zwischen zwei Unterbrechungszeiten muss die Freigabe
mindestens so lange sein wie die vorangegangene Sperr-
zeit.
Folgende Zuschlagsfaktoren (ZF) sind zu verwenden:
Sperrzeit
1 x 2 Stunden
2 x 2 Stunden
3 x 2 Stunden
Der Gesamtwärmebedarf ist mit dem Zuschlagsfaktor (ZF)
zu multiplizieren.
Bsp.:
Berechneter Gesamtwärmebedarf pro Stunde = 6 kW
Sperrzeit 3 x 2 Stunden -> 1,33
Gesamtwärmebedarf mit Berücksichtigung der Sperrzeit =
6 kW x 1,33 = 7,98 kW
Praktische Empfehlung bei Sperrzeiten:
In der Praxis werden nie alle Räume beheizt und die gem.
DIN4701 heranzuziehende maximale Auslegungstempe-
ratur wird nur selten erreicht bzw. unterschritten.
1.2.9
Maßnahmen zur Schallreduktion
Zur Reduzierung und Vermeidung von Körperschall sind
geeignete Maßnahmen vorzusehen, insbesondere bei
Montage auf oder an gut schallübertragenden Gebäude-
4
Zuschlagsfaktoren (ZF)
1,10
1,20
1,33

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