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Montage: Hybridkollektor; Sicherheitshinweise - Consolar SOLAERA Betriebsanleitung

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TDMA SOLAERA:

3 Montage: Hybridkollektor

3.1

Sicherheitshinweise

3.1.1
Transport
Die hydraulischen Anschlüsse dürfen nicht zum Anheben
des Kollektors verwendet werden. Es dürfen daran keine
Hilfsmittel wie Spanngurte etc. befestigt werden. Der Kol-
lektor sollte grundsätzlich nur am Rahmen getragen wer-
den.
3.1.2
Lagerung
Die Kollektoren dürfen nicht auf den hydraulischen An-
schlüssen abgestellt werden.
Bei stehender Lagerung muss das Abdeckblech des Lüfter-
gehäuses ebenfalls entsprechend geschützt werden.
3.1.3
Wetter
Führen Sie die Montagearbeiten nur bei relativ gutem
Wetter aus. Bei aufkommendem starken Wind sollte zu
Ihrer eigenen Sicherheit die Montage unterbrochen wer-
den. Zu achten ist bei sehr heißen Tagen mit starker Son-
neneinstrahlung auch auf die Verbrennungsgefahr durch
eventuell heiße Metallteile. Unter ungünstigen Bedingun-
gen können (gerade am Absorber) Temperaturen bis zu
200 °C entstehen.
3.1.4
Leitern
Anlegeleitern sollen im Winkel von 65 - 75 ° an sichere
Stützpunkte angelehnt werden
und die Austrittsstelle um mindes-
tens 1 m überragen. Außerdem
sollen sie gegen Ausgleiten, Um-
fallen, Umkanten, Abrutschen und
Einsinken gesichert werden. Lei-
tern sind als Aufstiege nur bis zu
einem zu überbrückenden Hö-
henunterschied von 5 m einzuset-
zen.
3.1.5
Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Untenliegende Verkehrswege und Arbeitsplätze müssen
gegen herabfallende, umstürzende, abgleitende oder
abrollende Gegenstände geschützt werden. Die Bereiche,
in denen Personen gefährdet werden können, sind zu
kennzeichnen und abzusperren.
3.1.6
Absturzsicherung
Ab einer Höhe von 3 m sind für Arbeiten auf geneigten
Dachflächen von mehr als 20° bis 60° Absturzsicherungen
erforderlich (VBG, 37, § 8).
Eine Möglichkeit sind Dachfanggerüste. Der senkrechte
Abstand zwischen Arbeitsplatz und der Auffangvorrich-
tung darf höchstens 5 m betragen. Alternativ kann die
oberste Gerüststütze auch als Fanggerüst ausgebildet sein.
Bei mehr als 45° Dachneigung sind besondere Arbeits-
plätze zu schaffen (z. B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-
auflegeleitern, Lattungen).
Eine weitere Möglichkeit der Absturzsicherung für Arbei-
ten auf geneigten Dächern bis 60° sind Dachschutzwände.
Auch sie sind ab einer Absturzhöhe von 3 m erforderlich
und der senkrechte Abstand zwischen Arbeitsplatz und der
Auffangvorrichtung darf höchstens 5 m betragen. Schutz-
wände müssen die zu sichernden Arbeitsplätze um min-
destens 2 m überragen.
Wenn Dachfanggerüst oder Dachschutzwand unzweck-
mäßig sind, können als Absturzsicherung auch Sicher-
heitsgeschirre eingesetzt werden. Den Sicherheitsdachha-
ken möglichst oberhalb des Benutzers an tragfähigen
Bauteilen anschlagen. Keine Leiterhaken benutzen!
3.1.7
Regeln der Technik
Die Montage sollte den bauseitigen Bedingungen, den
örtlichen Vorschriften und nicht zuletzt den Regeln der
Technik entsprechen. Hier sind insbesondere zu nennen:
Montage auf Dächern
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachdichtungs-
arbeiten,
DIN 18339 Klempnerarbeiten
DIN 18451 Gerüstarbeiten
Anschluss von thermischen Solaranlagen
DIN 4757
Elektrischer Anschluss
VDE 0100 Errichtung elektrischer Betriebsmittel
VDE 0185 Allgemeines für das Errichten von
Blitzschutzanlagen
VDE 0190 Hauptpotentialausgleich von elektri-
schen Anlagen
DIN 18382 Elektrische Kabel- und Leitungsanla-
gen in Gebäuden
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