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Anwendung • Einsatz; Planungshilfen; Bestimmungsgemäßer Zweck; Installationsvoraussetzungen - Consolar SOLAERA Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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TDMA SOLAERA:

1 Planungshilfen

1.1
Bestimmungsgemäßer Zweck
SOLAERA ist ein innovatives, solares Heizungssystem zur
vollständigen Beheizung und Warmwasserversorgung von
Ein- und Zweifamilienhäusern. Die verschiedenen Kompo-
nenten des Systems (SOLAERA-Hybridkollektoren, SOLAE-
RA-Energiezentrum und Kombispeicher SOLUS II) sind
genau aufeinander abgestimmt und können während
vieler Jahre wertvolle Primärenergie einsparen. Vorausset-
zung dafür ist eine korrekte Planung und die fachgerechte
Montage der gesamten Anlage.
Die Einhaltung sämtlicher Montagevorschriften und
Einsatzgrenzen ist Voraussetzung für die erweiterte Ge-
währleistung durch Consolar.
Alle SOLAERA-Systemkomponenten sind ausschließlich für
den in dieser Technischen Dokumentation beschriebenen
Zweck bestimmt. Andere Verwendungen bedürfen einer
ausdrücklichen Zustimmung des Herstellers.
1.2

Installationsvoraussetzungen

1.2.1
Klima
SOLAERA kann in den meisten Klimaregionen Deutsch-
lands und – soweit Vertrieb und Service hierfür vorgese-
hen sind – Europas eingesetzt werden. Ausgenommen sind
besonders schneereiche Gebiete (siehe Abschnitt 1.5.7,
Seite 8) sowie Gebiete mit stark korrosiver Luft (z. B. In-
dustrieabluft).
Bekannt korrosive Umgebungen sind u. a.:
erhöhte Ammoniakkonzentrationen z. B. bei Ställen
-
erhöhte Chlorkonzentrationen z. B. bei Schwimmbä-
-
dern
Im Zweifel sollte die Eignung mit Planern, die in der Regi-
on Erfahrung mit vergleichbaren Anwendungen haben,
geklärt werden.
1.2.2
Heizsystem
SOLAERA ist in der Grundausstattung ausschließlich für
Niedertemperatur-Heizsysteme mit einer maximalen Vor-
lauftemperatur von 35 °C ausgelegt (z.B. Fußbodenhei-
zung, Wandflächen- oder Deckenheizsysteme, etc.).
Sämtliche Komponenten des Heizsystems müssen sauer-
stoff-diffusionsdicht gem. DIN 4726 sein. Insbesondere bei
Altinstallationen kann aus diesem Grund eine Systemtren-
nung erforderlich sein.
Es werden zwei gemischte Heizkreise unterstützt.
Die Kombination mit einem wasserführenden Pellets- oder
Holzkaminofen (z.B. Consolar LENIUS CP/CL) oder einem
Bestandskessel ist möglich. In Verbindung mit den Zube-
hörsets Art. Nr. ZB132 und ZB133 können bei Kesselkom-
bination auch Heizkreise mit höherer max. Vorlauftempe-
ratur betrieben werden: Zubehörset 1 HT-Heizkreis ist für
einen Heizkreis geeignet, Zubehörset 1 HT- 1NT-Heizkreis
ist für einen Niedertemperatur-Heizkreis sowie einen Heiz-
kreis mit höherer Temperatur geeignet.
S. auch Abschnitt 1.10.
1.2.3

Montageplatzbedarf und Aufstellort

Kollektorfeld:
Für das Kollektorfeld muss ausreichend Fassaden- bzw.
Standfläche zur Verfügung stehen.
Kollektorfläche: ca. 14 – 40 m². Je größer die Kollektorflä-
che, desto größer ist die Energieeinsparung (siehe Ausle-
gung, Abschnitt 1.3).
Neigungswinkel: 60 – 90°, dadurch optimale Nutzung der
Sonneneinstrahlung während der Heizperiode. Schnee
muss sicher abrutschen können! In schneearmen Regionen
sind geringere Neigungswinkel (bis 40°) möglich (siehe
Abschnitt 1.5.2).
Werden Kollektoren bei Flachdachmontage oder Freiauf-
ständerung hintereinander platziert, so ist ein Mindestab-
stand von ca. 6 m zwischen den Kollektoren einzuhalten,
um eine gegenseitige Verschattung zu verhindern (der
genaue Abstand ist abhängig von der Ausrichtung und
dem jeweiligen Breitengrad und muss individuell ermittelt
werden).
Bei Dachmontage ist darauf zu achten, dass durch die
Kollektorventilatoren keine Abluft aus dem Kamin einge-
saugt werden kann.
Solarleitung:
Erhöhter Platzbedarf der Solarleitung durch größeren
Leitungsquerschnitt und größere Dämmschichtdicke ge-
genüber einer normalen Solarleitung (siehe Abschnitt
1.2.6).
Energiezentrum und Speicher:
Maximal zulässige Temperatur des Aufstellraumes = 25°C.
Um Kondensatbildung an den kalten Bauteilen und Rohlei-
tungen der Anlage zu vermeiden, sollte der Aufstellraum
so weit belüftet sein, dass die Raumfeuchtigkeit unter 70 %
liegt. Aus dem gleichen Grund sollten Raumtemperaturen
> 22 °C im Winterhalbjahr vermieden werden.
Standfläche für Kombispeicher und Energiezentrum: mind.
3,00 x 1,50 m bei einer Raumhöhe von mindestens 2,10
m. Die minimale Türbreite zum Einbringen des Systems
beträgt 85 cm (Speicher) bzw. 80 cm (Energiezentrum).
Der Aufstellungsraum sollte größer als die Mindestaufstell-
fläche sein und muss ein freies Mindestluftvolumen (d. h.,
nach Abzug der Einbauten) von 7,4 m³ aufweisen. Falls
der Raum kleiner ist, muss durch eine nicht verschließbare
Öffnung das Volumen sicher gestellt sein (Sicherheitsvor-
schrift für den Fall von Kältemittelaustritt).
Bei der Speicheraufstellung ist darauf zu achten, dass
Heizstab, Fühler usw. später zugänglich sind.
Die Kollektoren müssen im Verhältnis zum Energiezentrum
so installiert sein, dass der untere Anschluss der Kollekto-
ren mindestens so hoch ist, wie das Energiezentrum. An-
dernfalls kann bei Stagnation der Anlage Dampf in das
Energiezentrum eindringen und Komponenten beschädi-
gen. Falls diese Anordnung nicht möglich ist, muss durch
andere Maßnahmen wie Fassadenmontage mit Abschat-
3

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