Richtlinie zur Handhabung elektrostisch gefährdeter Baugruppen (EGB)
C.4
Messen und Arbeiten an EGB-Baugruppen
Ausschließlich
An elektrostatisch gefährdeten Baugruppen darf nur dann gemessen werden,
geerdete Meß-
wenn
geräte verwenden
C.5
Verpacken von elektrostatisch gefährdeten Baugruppen
Leitfähige Ver-
Verpacken Sie Baugruppen ohne Gehäuse und Bauelemente grundsätzlich in
packung verwen-
leitfähiger Verpackung. Sie können auch metallisierte Kunststoffschachteln
den für Baugrup-
oder Metallbüchsen verwenden. Bewahren Sie elektrostatisch gefährdete
pen ohne Gehäuse
Baugruppen grundsätzlich in der leitfähigen Verpackung auf.
Batterien
Wenn Sie Baugruppen verpacken, auf denen Batterien eingebaut sind, dann
abdecken
müssen Sie die Batterieanschlüsse mit Isolierband oder Isoliermaterial abdek-
ken, damit die Batterie nicht kurzgeschlossen wird. Bauen Sie die Batterie
aus, wenn möglich.
C-6
das Meßgerät geerdet ist (z. B. über Schutzleiter) oder
bei potentialfreiem Meßgerät der Meßkopf vor dem Messen entladen ist
(z. B. durch kurzzeitiges Berühren von geerdeten Metallteilen)
Komplettgeräte C7-633, C7-634
C79000-G7000-C634-01