Richtlinie zur Handhabung elektrostatisch gefährdeter Baugruppen (EGB)
B.4
Messen und Arbeiten an EGB-Baugruppen
Ausschließlich ge-
erdete Meßgeräte
verwenden
B
B-6
An elektrostatisch gefährdeten Baugruppen darf nur dann gemessen werden,
wenn
das Meßgerät geerdet ist (z. B. über Schutzleiter) oder
bei potentialfreiem Meßgerät der Meßkopf vor dem Messen entladen ist
(z. B. durch kurzzeitiges Berühren von geerdeten Metallteilen)
Komplettgeräte C7-623, C7-624
C79000-G7000-C623-01