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Allgemeine Sicherheitshinweise Für Fugenschneider; Personalauswahl Und Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten; Sicherheitshinweise Zu Bestimmten Betriebsphasen; Normalbetrieb - Cedima CF 7 B Betriebsanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
für Fugenschneider
für Fugenschneider
für Fugenschneider
für Fugenschneider
für Fugenschneider
3.2.2.13
Ersatzteile und Werkzeuge müs-
sen den vom Hersteller/Lieferanten fest-
gelegten technischen Anforderungen ent-
sprechen! Dies ist bei Originalersatzteilen
immer gewährleistet!
3.2.2.14
Die gesetzlich vorgeschriebenen
und/oder in dieser Betriebsanleitung an-
gegebenen Fristen für wiederkehrende
Prüfung bzw. Inspektion der Maschine
müssen eingehalten werden!
3.2.2.15
Hydraulik–Schlauchleitungen
müssen in den angegebenen bzw. in an-
gemessenen Zeitabständen auswechselt
werden, auch wenn keine sicherheits-
relevanten Mängel erkennbar sind!
3.2.2.16
Zur
Durchführung
Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der
Arbeit angemessener Raum (Zugänglich-
keit um die Maschine) eine angemessene
Werkstattausrüstung und entsprechen-
des Fachpersonal unbedingt notwendig!
3.2.2.17
Die Brandmelde- und Brandbe-
kämpfungsmöglichkeiten beachten! Der
Standort und die Bedienung von Lösch-
gerät (z.B. Feuerlöscher) ist bekanntzu-
machen!
3.2.3
3.2.3
3.2.3
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
3.2.3
3.2.3
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
Pflichten
Pflichten
Pflichten
Pflichten
Pflichten
3.2.3.1Arbeiten an/mit der Maschine dür-
fen nur von zuverlässigem und dazu fä-
higem Personal durchgeführt werden! Ge-
setzlich zulässiges Mindestalter beachten!
3.2.3.2Nur geschultes oder unterwiesenes
Personal einsetzen! Zuständigkeiten des
Personals für das Bedienen, Rüsten, War-
ten, Instandsetzen klar festlegen!
3.2.3.3Sicherstellen, daß nur dazu beauf-
tragtes und fähiges Personal an der Ma-
schine tätig wird!
• C E D I M A
• Technische Dokumentation • Alle Rechte nach DIN 34 • "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen , vorbehalten" •
®
3.2.3.4Maschinenführer- Verantwortung
auch in Hinblick auf verkehrsrechtliche
Vorschriften festlegen und ihm das Ab-
lehnen sicherheitswidriger Anweisungen
Dritter ermöglichen!
3.2.3.5Zu schulendes, anzulernendes, ein-
zuweisendes oder im Rahmen einer all-
gemeinen Ausbildung befindliches Perso-
nal
nur
einer erfahrenen Person an der
Maschine tätig werden lassen!
3.2.3.6Arbeiten an elektrischen Ausrüstun-
gen der Maschine dürfen nur von einer
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen
Personen unter Leitung und Aufsicht ei-
von
ner Elektrofachkraft gemäß den elektro-
technischen Regeln vorgenommen wer-
den!
3.2.3.7An hydraulischen Einrichtungen
darf nur Personal mit speziellen Kennt-
nissen und Erfahrungen in der Hydrau-
lik arbeiten!
3.2.4
3.2.4
Sicherheitshinweise zu be-
Sicherheitshinweise zu be-
3.2.4
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Sicherheitshinweise zu be-
Sicherheitshinweise zu be-
Sicherheitshinweise zu be-
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
I. I. I. I. I.

Normalbetrieb

Normalbetrieb
Normalbetrieb
Normalbetrieb
Normalbetrieb
3.2.4.1Vor Arbeitsbeginn sich an der Ein-
satzstelle mit der Arbeitsumgebung ver-
traut machen! Zur Arbeitsumgebung ge-
hören z.B. die Hindernisse im Arbeits-
und Verkehrsbereich, die Tragfähigkeit
des Untergrundes und die notwendigen
Absicherungen der Baustelle zum öffent-
lichen Verkehrsbereich und Möglichkei-
ten der Hilfe bei Unfällen!
unter
Aufsicht
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