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Cedima CF 7 B Betriebsanleitung Seite 69

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6. 6. 6. 6. 6. Eine Ausbesserung erfolgt im Lieferwerk. Bei Reparaturarbeiten, die nur nach zwingender
vorheriger Zustimmung von uns auf Wunsch des Käufers bei diesem oder bei einem Dritten
durchgeführt werden dürfen, trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten des
Monteurs und etwaiger Hilfskräfte. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer selbst oder
dritte, nicht autorisierte, Personen Eingriffe am Kaufgegenstand vornehmen.
7. 7. 7. 7. 7. Falls der Austausch von Baugruppen oder Bauteilen durch den Käufer oder Dritte ausdrücklich
mit uns vereinbart wurde, kann die eventuelle Anerkennung des Gewährleistungsfalles erst nach der
Rücksendung des oder der beanstandeten Teile erfolgen.
8. 8. 8. 8. 8. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur dann das Recht zum Rücktritt
vom Vertrag, wenn wir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gem. Ziff.4 trotz Vorliegen
eines Mangels verweigern oder eine uns hierzu gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreicht.
Bei einem nur unerheblichen Mangel hat der Käufer lediglich ein Minderungsrecht. Im Übrigen
ist eine Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen.
Für Schadenersatz aufgrund eines Mangels und Mangelfolgeschäden haften wir nicht; es sei
denn, diese treten aufgrund von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf.
9. 9. 9. 9. 9. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden
sind:
a)
fehlerhafte Installation,
b)
unsachgemäße Bedienung und Überbeanspruchung,
c)
dauernde Überlastung, die zu Schäden in den Wicklungen des Ankers und der Feldspule
führen,
d)
äußere Einwirkungen, z. B. Transportschäden oder Schäden durch Witterungseinflüsse
oder sonstige Naturerscheinungen,
e)
Verwendung von Ergänzungs- und Zubehörteilen, die nicht mir unseren Geräten abgestimmt
sind.
10.Bei Anlaß zur Beanstandung eines Diamant-Werkzeuges ist dieses sofort aus der Maschine zu
10.
10.
10.
10.
nehmen! Zur Wahrung von Interessen und um eine sachgerechte Prüfung durchführen zu können, ist
eine Segmenthöhe von mindestens 20 % erforderlich. Bei Nichtbeachtung gehen eventuelle
Ersatzansprüche verloren!
1 1 1 1 1 1. 1. 1. 1. 1. Werden von uns Gewährleistungsansprüche erfüllt, so wird dadurch weder die Gewähr-
leistungsfrist verlängert noch eine neue Gewährleistungsfrist für das Gerät in Lauf gesetzt. Die
Gewährleistungsfrist für eingebaute Ersatzteile endet nicht früher und nicht später als die
Gewährleistungsfrist für das Gerät.
12.
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12. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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13.
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13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Celle.
Diamantwerkzeug– und Maschinenbaugesellschaft mbH, Celle
Diamantwerkzeug– und Maschinenbaugesellschaft mbH, Celle
Diamantwerkzeug– und Maschinenbaugesellschaft mbH, Celle
Diamantwerkzeug– und Maschinenbaugesellschaft mbH, Celle
Diamantwerkzeug– und Maschinenbaugesellschaft mbH, Celle
CEDIMA
®
Januar 2005
• C E D I M A
• Technische Dokumentation • Alle Rechte nach DIN 34 • "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten" •
®
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