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Organisatorische Maßnahmen; Meldepflichten Berücksichtigung Betrieblicher Besonderheiten, Z.b. Hinsichtlich - Cedima CF 7 B Betriebsanleitung

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3.2.1.4Die Maschine darf nur in technisch
einwandfreiem Zustand sowie bestim-
mungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung dieser Betriebs-
anleitung und der geltenden nationalen
Bestimmungen benutzt werden! Insbe-
sondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, müssen umge-
hend beseitigt werden!
3.2.2
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Organisatorische Maßnah-
Organisatorische Maßnah-
Organisatorische Maßnah-
Organisatorische Maßnah-
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3.2.2.1Die Betriebsanleitung muß ständig
am Einsatzort der Maschine griffbereit
und für das Bedienpersonal zugänglich
aufbewahrt werden!
3.2.2.2Ergänzend zu dieser Betriebsanlei-
tung müssen allgemeingültige gesetzliche
und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz
beachtet werden! Derartige Pflichten kön-
nen auch zum Beispiel den Umgang mit
Gefahrenstoffen oder das Zurverfügung-
stellen / Tragen von persönlicher Schutz-
ausrüstungen oder straßenverkehrs-
rechtliche Regelungen betreffen!
3.2.2.3Diese Betriebsanleitung ist um An-
weisungen, einschließlich Aufsichts- und
Meldepflichten
Berücksichtigung
Besonderheiten, z.B. hinsichtlich
Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, ein-
gesetztem Personal, zu ergänzen!
3.2.2.4Das mit Tätigkeiten an der Maschi-
ne beauftragte Personal muß vor Arbeits-
beginn die Betriebsanleitung, und hier
besonders das Kapitel Sicherheitshin-
weise, gelesen haben! Dies gilt in beson-
derem Maße auch für nur gelegentlich,
z.B. beim Rüsten, Warten, an der Maschi-
ne tätig werdendes Personal!
• C E D I M A
• Technische Dokumentation • Alle Rechte nach DIN 34 • "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen , vorbehalten" •
®
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Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
3.2.2.5Zumindest
sicherheits- und gefahrenbewußte
Arbeiten des Personals unter Beachtung
der Betriebsanleitung kontrollieren!
3.2.2.6Das Personal darf keine offenen Haa-
re, lose Kleidung oder Schmuck ein-
schließlich Ringe tragen! Es besteht Ver-
letzungsgefahr, z.B. durch Hängenbleiben
oder Einziehen!
3.2.2.7Soweit erforderlich oder durch Vor-
schriften gefordert, müssen persönliche
Schutzausrüstungen benutzt werden
(z.B. Schutzbrille, Gehörschutz, Sicher-
heitsschuhe,
bekleidung)! Entsprechend den jeweiligen
Einsatzbedingungen der Maschine kann
das Tragen weiterer persönlicher Schutz-
ausrüstung erforderlich sein! Die Unfall-
verhütungsvorschriften UVV beachten!
3.2.2.8Alle Sicherheits- und Gefahrenhin-
weise
Maschine beachten und immer in ein-
wandfreiem, lesbarem Zustand halten!
3.2.2.9Bei sicherheitsrelevanten Änderun-
gen der Maschine oder ihres Betriebs-
verhaltens die Maschine sofort stillsetzen
und die Störung der zuständigen Stelle/
Person melden!
3.2.2.10
zur
bzw. auf der Maschine dürfen nicht ent-
betrieblicher
fernt oder außer Betrieb gesetzt werden!
3.2.2.11
Umbauten an der Maschine, die die Si-
cherheit beeinträchtigen könnten, ohne
Genehmigung des Lieferanten/Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für den
Einbau und die Einstellung von Sicher-
heitseinrichtungen sowie für das Schwei-
ßen und Bohren an tragenden Teilen!
3.2.2.12
der Maschine sofort austauschen! Nur
Originalersatzteile verwenden!
für Fugenschneider
für Fugenschneider
für Fugenschneider
für Fugenschneider
für Fugenschneider
gelegentlich
geeignete
an,
in
und
auf
Sicherheitseinrichtungen an, in
Keine Veränderungen, An- und
Defekte oder schadhafte Teile
das
Schutz-
der

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