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Gewährleistungsbedingungen
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Gewährleistungsbedingungen
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1. 1. 1. 1. 1. Beanstandungen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach
Ankunft des Gerätes schriftlich angezeigt werden. Ist diese Frist abgelaufen oder wird das bean-
standete Gerät in Betrieb genommen und damit gearbeitet, so gilt das Gerät als abgenommen und
damit mangelfrei.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von
6 Monaten nach Erhalt des Gerätes, schriftlich anzuzeigen.
2. 2. 2. 2. 2. Wir gewährleisten die vertraglich vereinbarte Gebrauchsfähigkeit des von uns gelieferten Gerätes
für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät bei dem
Käufer angekommen ist. Unabhängig davon gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt, sobald das Gerät
unser Werk bzw. Lager verläßt. Eine Herstellergarantie übernehmen wir ausdrücklich nicht. Die
zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Verschleißteile sind
von der Gewährleistung ausgenommen.
3. 3. 3. 3. 3. Verschleißteile unterliegen einer eingeschränkten Gewährleistung. Verschleißteile sind die Teile,
die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Maschine einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen.
Die Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert nach der Einsatzintensität. Die
Verschleißteile sind gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers einzustellen,
zu warten und ggf. auszutauschen. Ein betriebsbedingter Verschleiß bedingt keine Mängelansprüche.
Verschleißteile für die in der Betriebsanleitung erwähnten Maschinen wie Kernbohr-, Sägemaschi-
nen und Sondermaschinen sowie dazu gehörige Baugruppen allgemein (soweit vorhanden):
° Vorschub- und Antriebselemente wie
Zahnstangen, Zahnräder, Ritzel, Spindeln,
Spindelmuttern, Spindellager, Seile,
Ketten, Kettenräder, Riemen
° Dichtungen, Kabel, Schläuche, Manschet-
ten, Stecker, Kupplungen und Schalter für
Pneumatik, Hydraulik, Wasser, Elektrik,
Kraftstoff
° Führungselemente wie Führungsleisten,
Führungsbuchsen, Führungsschienen,
Rollen, Lager, Gleitschutzauflagen
° Spannelemente von Schnelltrennsystemen
° Spülkopfdichtungen
° Gleit- und Wälzlager die nicht im Ölbad
laufen
° Wellendichtringe und Dichtelemente
° Reib- und Überlastkupplungen, Bremsvor-
richtungen
° Kohlebürsten, Kollektoren / Anker
° Hilfs-, Betriebsstoffe
° Leichtlöseringe
° Regelpotentiometer und manuelle
4. 4. 4. 4. 4. Bei berechtigter Beanstandung können wir nach eigener Wahl das Gerät gebrauchsfähig
machen und/oder gegen Rückgabe des Gerätes Ersatzlieferung vornehmen. Ersetzte Teile
bzw. Geräte gehen in unser Eigentum über.
5. 5. 5. 5. 5. Eine Beanstandung ist schriftlich unter Angabe von Maschinennummer,
Rechnungsnummer und -datum vorzunehmen.
• C E D I M A
• Technische Dokumentation • Alle Rechte nach DIN 34 • "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten" •
®
Schaltelemente
° Befestigungselemente wie Dübel, Anker
und Schrauben
° Sicherungen und Leuchten
° Bowdenzüge
° Lamellen
° Membranen
° Zündkerzen, Glühkerzen
° Teile des Reversierstarters wie Anwerfseil
Anwerfklinke, Anwerfrolle, Anwerffeder
° Abdichtbürsten, Dichtgummi,
Spritzschutzlappen
° Filter aller Art
° Antriebs-, Umlenkrollen und Bandagen
° Seilschlagschutzelemente
° Lauf- und Antriebsräder
° Wasserpumpen
° Schnittguttransportrollen
° Bohr-, Trenn- und Schneidwerkzeuge
° Energiespeicher.
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