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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
VORSICHT
Batteriesäure enthält gelöste
Schwefelsäure. Diese ist ätzend!
– Bei Arbeiten mit Batteriesäure
unbedingt Schutzkleidung und
Augenschutz tragen.
– Keine Säure auf die Kleidung,
Haut oder in die Augen kommen
lassen, sonst sofort mit reichlich
sauberem Wasser abspülen.
– Bei Personenschäden sofort Arzt
aufsuchen.
– Verschüttete Batteriesäure sofort
mit viel Wasser wegspülen.
– Die gesetzlichen Vorschriften
beachten.
UMWELTHINWEIS
– Alte Batteriesäure vorschriftsmäßig entsor-
gen.
Entsorgung von Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Die bei der Reparatur, Wartung und Reinigung
anfallenden Stoffe sind ordnungsgemäß zu
sammeln und entsprechend den Vorschriften
zu entsorgen. Beachten Sie Ihre nationalen
Vorschriften! Die Arbeiten dürfen nur an den
hierfür vorgesehenen Plätzen vorgenommen
werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass
eine Umweltverschmutzung vermieden wird.
• Ausgelaufene Flüssigkeiten wie Hydrauliköl
oder Getriebeöl sind sofort mit Ölbindemit-
tel zu beseitigen.
• Es gelten die Vorschriften zur Entsorgung
von Altöl.
• Ausgelaufene Batteriesäure muss sofort
neutralisiert werden.
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171325 [DE]
Sicherheit