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Außerbetriebnahme
Wiederinbetriebnahme nach der
Stilllegung
Wenn der Stapler länger als sechs Monate
stillgelegt war, ist er vor der Wiederinbetrieb-
nahme sorgfältig zu prüfen. Die Prüfung soll,
ähnlich wie die UVV-Prüfung oder die jährli-
che Prüfung auch alle sicherheitstechnischen
Punkte am Stapler umfassen.
– Stapler gründlich reinigen.
– Gelenke und Betätigungen ölen.
– Zustand und Säuredichte der Batterie prü-
fen, ggf. nachladen.
– Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen,
ggf. erneuern.
– Wartungsarbeiten wie vor der ersten Inbe-
triebnahme durchführen.
– Stapler in Betrieb nehmen.
Prüfen Sie bei der Inbetriebnahme insbeson-
ders:
• Antrieb, Steuerung, Lenkung
• Bremse (Betriebsbremse, Feststellbremse)
• Hubeinrichtung (Lastaufnahmemittel, Last-
ketten, Befestigung)
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171325 [DE]
Bedienung