I - Gegenstand der Prüfung und Nachprüfungsintervalle:
Regelmäßige Nachprüfung nach der Luftgeräteprüfordnung für mustergeprüfte Gleitsegel. Bei Schu-
lungsgeräten nach 1 Jahr, bei Endkundengeräten nach 2 Jahren.
Tandemschirme müssen bei Einsatz für gewerbliche Zwecke jährlich, für private Zwecke nach 2 Jahren
geprüft werden. Die Nachprüfung muss nach den oben angegebenen Intervallen oder spätestens nach
150 Flugstunden erfolgen. Bodenhandling sollte in die Zahl der Flugstunden mit eingerechnet werden.
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Generell gilt: bei anormalen Flugverhalten sollte der Hersteller sofort informiert werden und der Schirm
bei Notwendigkeit zum Überprüfen eingeschickt werden.
II - Wer darf prüfen?
Außer dem Hersteller oder der von ihm beauftragten Person / Prüfstelle darf nur der Besitzer des Gleit-
segels persönlich die eigenhändige 2-Jahresprüfung durchführen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
III - Individuelle personelle Voraussetzungen für die Nachprüfungen
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Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlichen und einsitzig genutz-
ten Gleitsegeln:
•
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrtscheins für Gleitsegel oder gleichwertig anerkannte
Lizenz.
•
eine ausreichend typenbezogene Einweisung im Betrieb des Herstellers. Hierzu ist eine 3-
monatige Ausbildung beim Hersteller notwendig.
•
wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung
durch Dritte ausgeschlossen.
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Individuelle personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von GS, RG, GZ, die von Dritten genutzt
werden und für Tandem:
•
eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung.
•
eine beru iche Tätigkeit bei der Herstellung oder Instandhaltung von GS, RG, GZ oder einer
technisch ähnlichen Art. Davon 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate in einem Herstellerbe-
trieb für Luftsportgeräte.
•
Kostenp ichtige, mindestens 2 wöchige, typenbezogene Schulungen im Betrieb des Herstellers.
•
eine typenbezogene Einweisung je Grätetyp, die jährlich aufzufrischen ist.
IV - Notwendige Ausrüstung und Unterlagen
•
Messuhr, vorzugsweise nach Kretschmer mit Betriebsanleitung
•
Bettsometer mit Betriebsanleitung
•
Instandhaltungsanweisung des Herstellers
•
Original-Materialien und -Ersatzteile, sowie Original-Materialliste für das Gerät.
•
Lufttüchtigkeitsanweisung für das Gerät
•
Luftsportgerätekennblatt (siehe Handbuch)
•
Leinenlängentabelle (siehe Handbuch)
•
alte Nachprüfprotokolle (sofern vorhanden)
•
Nachprüfprotokoll (Vorlage) zur Dokumentation
•
Lichttisch zur Sichtkontrolle des Rettungssystems.
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