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Erledigte Nachprüfungen - Wichtig - U-Turn Bodyguard 3 Betriebshandbuch

Inhaltsverzeichnis
12. Erledigte Nachprüfungen
Sehr wichtig!
Bevor Sie eigenhändige Prüfungen und/oder Reparaturen an ihrem Gleitsegel vornehmen, bitten wir
Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Sie informieren sich damit über Voraussetzungen
und Bedingungen einer eigenhändigen 2-Jahresprüfung.
Nach neuer LTF Regelung kann der Kunde (GS-Besitzer) mit Hilfe der Nachprüfanweisung und
aller nötigen Gerätschaften und Unterlagen in eigener Verantwortung die 2-Jahresüberprüfung
des Gleitsegels eigenhändig durchführen. Dazu muss der GS nicht zum Hersteller eingeschickt
werden.
Die 2-Jahresprüfung darf nur vom GS Besitzer persönlich, falls er die Voraussetzungen erfüllt, oder
von Hersteller und dessen autorisierten Prüfstellen durchgeführt werden. Fragen sie des-
wegen beim Hersteller nach autorisierten Prüfstellen an.
Der Besitzer des Schirmes muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er mit einer eigehändig
ausgeführten 2-Jahresüberprüfung des Schirmes übernimmt. Die eigenhändige 2-Jahresprüfung ist
nur rechtlich wirksam, wenn diese nach der Prüfung mit Datum, Namensbeschriftung (in Druckbu-
chstaben) und Unterschrift auf oder neben der Gütesiegelplakette bestätigt wird.
Rettungsgeräte Packungsintervall gem. LTF:Alle 4 Monate eine Neupackung erforderlich. Zulässige
Betriebszeit: 8 Jahre, danach bis 12 Jahre bei jährlicher Nachprüfung
Über versicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer eigenhändigen 2-Jahresüberprüfung sollten Sie
sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer informieren.
Eine Nachprüfung ist nur gültig, wenn das Nachprüfprotokoll komplett ausgefüllt wird. Informieren
Sie sich auch über mögliche Änderungen der Nachprüfanweisungen beim Hersteller vor dem Check.
F
Wichtig:
Falls die nötigen Aufwendungen für die Instandhaltungsprüfung nicht geleistet werden
können (s. nötigte Gerätschaften und Unterlagen), sollte der Schirm zum Hersteller eingeschickt
werden.
Für Gleitschirme, Gurtzeuge und Rettungsgeräte, die nicht von U-Turn autorisiertem Personal über-
prüft, gecheckt, kontrolliert, repariert, gepackt, neu oder umgepackt, einge ogen und/oder son-
stige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie!
Alle Instandhaltungsarbeiten müssen gemäß den Wartungsangaben der Betriebsanleitung und
den speziellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und den Publikationen des IHB durch-
geführt werden.
Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen während der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten
ist der technische Leiter zu verständigen, der über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden hat.
F
Beim Austausch von Bauteilen oder Baugruppen dürfen nur Originalmaterialien bzw. Originaler-
satzteile verwendet werden!
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