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Betriebsanleitung
S200
8011691/TL61/2009-12-10
Zur Sicherheit
Für Einbau und Verwendung des Sicherheits-Laserscanners S200 sowie für die Inbe-
triebnahme und wiederkehrende technische Überprüfungen gelten die nationalen/inter-
nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere ...
– die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
– die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG.
– die Unfallverhütungsvorschriften/Sicherheitsregeln.
– sonstige relevante Sicherheitsvorschriften.
Hersteller und Bediener der Maschine, an der der S200 verwendet wird, müssen alle
geltenden Sicherheitsvorschriften/-regeln in eigener Verantwortung mit der für sie zu-
ständigen Behörde abstimmen und einhalten.
Die Hinweise, insbesondere die Prüfhinweise (siehe Kapitel 8 „Inbetriebnahme" auf
Seite 52) dieser Betriebsanleitung (wie z. B. zum Einsatz, zur Montage, Installation oder
Einbindung in die Maschinensteuerung) sind unbedingt zu beachten.
Änderungen an der Konfiguration der Geräte können die Schutzfunktion
beeinträchtigen. Sie müssen deshalb nach jeder Änderung der Konfiguration die
Schutzeinrichtung auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Die Person, die die Änderung
durchführt, ist auch für die Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Gerätes
verantwortlich. Bitte benutzen Sie bei Konfigurationsänderungen immer die von SICK zur
Verfügung gestellte Passworthierarchie, um sicherzustellen, dass nur autorisierte
Personen Änderungen an der Konfiguration durchführen. Hierzu steht Ihnen bei Bedarf
das SICK-Serviceteam zur Verfügung.
Die Prüfungen sind von Sachkundigen bzw. von eigens hierzu befugten und beauftragten
Personen durchzuführen und in jederzeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
Die Betriebsanleitung ist dem Bediener der Maschine, an der der S200 verwendet wird,
zur Verfügung zu stellen. Der Maschinenbediener ist durch Sachkundige einzuweisen
und zum Lesen der Betriebsanleitung anzuhalten.
Die externe Spannungsversorgung der Geräte muss gemäß EN 60 204D1 einen kurzzeiti-
gen Netzausfall von 20 ms überbrücken. Geeignete Netzteile sind bei SICK als Zubehör
erhältlich (siehe Abschnitt 12.3 „Zubehör/Ersatzteile" auf Seite 78).
Dieser Betriebsanleitung ist eine Checkliste zur Überprüfung durch den Hersteller und
Ausrüster beigefügt (siehe Abschnitt 13.2 „Checkliste" auf Seite 80). Verwenden Sie
diese Checkliste beim Prüfen der Anlage, die mit dem S200 geschützt wird.
Der Begriff „Gefahr bringender Zustand"
In den Abbildungen in diesem Dokument wird der Gefahr bringende Zustand (Normbegriff)
der Maschine stets als Bewegung eines Maschinenteiles dargestellt. In der Praxis kann es
jedoch weitere Gefahr bringende Zustände geben:
Maschinenbewegungen
Fahrzeugbewegungen
Strom führende Teile
Sichtbare oder unsichtbare Strahlung
Eine Kombination mehrerer Gefahren
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Kapitel 2
11

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