• Zur Einhaltung der Staubemissionswerte bei Holzbearbeitung und
zum sicheren Betrieb, sollte eine Staubabsaugungsanlage mit min-
destens 20 m/s Luftgeschwindigkeit angeschlossen werden.
• Geben Sie die Sicherheitshinweise an alle Personen, die an der Ma-
schine arbeiten weiter.
• Verwenden Sie die Säge nicht zum Brennholzsägen.
• Die Maschine ist mit einem Sicherheitsschalter gegen Wiederein-
schalten nach Spannungsabfall ausgerüstet.
• Überprüfen Sie vor Inbetriebnahme, ob die Spannung auf dem Typen-
schild des Gerätes mit der Netzspannung übereinstimmt.
• Kabeltrommel nur im abgerollten Zustand verwenden.
• An der Maschine tätige Personen dürfen nicht abgelenkt werden.
• Beachten Sie die Motor- und Sägeband Drehrichtung.
• Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen nicht demontiert
oder unbrauchbar gemacht werden.
• Schneiden Sie keine Werkstücke, die zu klein sind, um sie sicher in
der Hand zu halten.
• Entfernen Sie nie lose Splitter, Späne oder eingeklemmte Holzteile bei
laufendem Sägeband.
• Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen,
allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen Regeln müssen be-
achtet werden.
• Merkhefte der Berufsgenossenschaft beachten (VBG 7)
• Stellen Sie die verstellbare Schutzeinrichtungen so ein, dass sie mög-
lichst nahe am Werkstück sind.
• Achtung! Lange Werkstücke gegen Abkippen am Ende des Schneide-
vorgangs sichern. ( z.B. Abrollständer etc.)
• Die Sägebandschutzeinrichtung (4) muß sich während des Transports
der Säge in der unteren Position befinden.
• Schutzabdeckungen dürfen nicht zum Transport oder unsachgemä-
ßem Betrieb der Maschine verwendet werden.
• Deformierte oder Beschädigte Sägebänder dürfen nicht verwendet
werden.
• Abgenutzte Tischeinlage austauschen.
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