Allgemeines
Wärmemengenerfassung
Neben dem Nachweis der Effizienz der Anlage wird vom EEWärmeG
auch die Forderung nach einer Wärmemengenerfassung (nachfol-
gend WME genannt) gestellt. Die WME ist bei Luft/Wasser-Wärme-
pumpen vorgeschrieben. Bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-
Wärmepumpen muss eine WME erst ab einer Vorlauftemperatur
≥ 35 °C installiert werden.
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Die WME muss die gesamte Wärmeenergieabgabe (Heizung und
Brauchwarmwasser) an das Gebäude erfassen. Bei Wärmepumpen
mit Wärmemengenerfassung erfolgt die Auswertung über den
Regler. Dieser zeigt die kWh thermische Energie an, die in das
Heizsystem abgegeben wurde.