21.2 ENERGIEEFFIZIENTE NUTZUNG
Die Arbeitswerkzeuge des Geräts sollten nicht tiefer als notwendig in den Acker eindringen. Somit wird
die Zugmaschine nicht mehr als unbedingt nötig belastet und eine Treibstoffersparnis ist möglich.
22
ZUBEHÖR
22.1 BELEUCHTUNGSANLAGE
Die
Beleuchtungsanlage
besteht
aus
Begrenzungsleuchten
(1),
Seitenstrahler
(2),
Blinkleuchten (3), Rückleuchten (4) und Warntafeln
(5), die für das Fahren auf öffentlichen Straßen über
einen Montagearm (6) in die dafür vorgesehenen
Aufnahmen gesteckt werden müssen.
Bestellnummer:
07012-2-147
Abbildung 44
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