•
Eigenmächtige Veränderungen, sowie das Verwenden von Bau- und Anbauteilen an der Maschine
die nicht von APV bezogen wurden, schließen eine Haftung des Herstellers aus und setzten die CE-
Konformitätserklärung außer Kraft.
•
Vor jeder Inbetriebnahme die Hydraulikschlauchleitungen auf Verschleiß, Beschädigung und Alterung
kontrollieren. Beschädigte oder schadhafte Teile müssen sofort ausgewechselt werden.
•
Bei Austausch der Hydraulikschlauchleitungen müssen Originalersatzteile verwendet werden, die den
technischen Anforderungen des Geräteherstellers entsprechen.
•
Nach dem Reinigen alle Schmierstellen abschmieren und das Schmiermittel in den Lagerstellen
gleichmäßig verteilen (z.B. einen kurzen Probelauf durchführen).
•
Bei Geräten mit Schnellkuppler auch die Führungsschlitze einfetten.
•
Hochdruckreiniger nicht zur Reinigung von Lager- und Hydraulikteilen verwenden. Durch Reinigung
mit zu hohem Druck können Lackschäden entstehen.
•
Gerät witterungsgeschützt abstellen.
•
Während des Winters das Gerät mit umweltfreundlichem Mittel vor Rost schützen.
•
Gerät so abstellen, dass die Zinkenräder nicht unnötig belastet werden.
•
Hydraulikschlauchleitungen müssen spätestens 6 Jahre nach deren Herstellung getauscht werden.
Das Herstellungsdatum der Hydraulikschlauchleitungen ist auf den Pressarmaturen angegeben.
•
Hydraulische, aber auch mechanisch geklappte Geräte nur in zusammengeklappten Zustand
abstellen.
•
Die Hydraulikanlage ist mindestens einmal jährlich durch Fachpersonal zu prüfen.
17.2 SPEZIELLE SICHERHEITSHINWEISE
17.2.1 ALLGEMEIN
Verletzungsgefahr bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten besteht immer die Gefahr sich zu verletzen.
•
Nur geeignetes Werkzeug, geeignete Aufstiegshilfen, Podeste und Abstütz-elemente verwenden.
•
Stets Schutzkleidung tragen.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur an ausgeklapptem und abgesetztem oder durch geeignete
Abstützelemente gegen Ausklappen oder Absenken gesicherten Gerät durchführen.
Unfallgefahr durch unzureichende Qualifikation des Wartungs- und Instandsetzungspersonals
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten setzen eine entsprechende Ausbildung voraus.
Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von ausgebildetem und unterwiesenem Personal
durchgeführt werden.
Unfallgefahr bei Arbeiten ohne Schutzausrüstung
Bei Wartungs-, Instandsetzungs- und Pflegearbeiten besteht immer eine erhöhte Unfallgefahr.
Immer entsprechende Schutzausrüstung tragen.
Unfallgefahr bei anlaufendem Traktor
•
Setzt sich bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Traktor in Bewegung, führt dies zu
Verletzungen.
•
Bei allen Arbeiten an dem Gerät den Traktormotor ausschalten.
•
Traktor gegen unbeabsichtigtes Starten sichern.
•
Zündschlüssel abziehen.
•
Warnschild vor dem Gerät und vor dem Traktor aufstellen, das außenstehende Personen auf
Wartungsarbeiten hinweist.
Traktor mit den Unterlegkeilen gegen Wegrollen sichern.
Unfallgefahr durch herausspritzende Hydraulikflüssigkeit
Unter hohem Druck austretende Flüssigkeit (Hydrauliköl) kann die Haut durchdringen und schwere
Verletzungen verursachen. Bei Verletzungen sofort einen Arzt aufsuchen.
•
Vor Arbeiten an der Hydraulikanlage muss diese stets drucklos geschaltet werden.
57