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Garantieaktivierung; Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemässe Verwendung - APV GK 400 M1 Betriebsanleitung

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Die Garantie erlischt,
wenn Schäden durch äußere Gewalteinwirkung entstehen.
wenn ein Bedienungsfehler vorliegt.
wenn die kW/PS - Begrenzung wesentlich überschritten wird.
wenn das Gerät ohne unsere Zustimmung geändert, erweitert oder mit fremden Ersatzteilen bestückt
wird.
5.1

GARANTIEAKTIVIERUNG

Jede APV Maschine ist unmittelbar nach Auslieferung zu registrieren. Mit der
Registrierung wird der Anspruch auf Garantieleistungen aktiviert und APV kann den
besten Service garantieren.
Für die Garantieaktivierung Ihres Gerätes einfach den QR Code mit Ihrem
Smartphone scannen - Sie werden direkt auf den Servicebereich unserer Website
weitergeleitet.
Sie können die Garantieaktivierung natürlich auch über unsere Website
im Servicebereich durchführen.
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SICHERHEITSHINWEISE

Dieses Kapitel enthält allgemeine Verhaltensregeln zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des
Gerätes und sicherheitstechnische Hinweise, die Sie zu Ihrer Sicherheit unbedingt beachten
sollten.
Die Aufzählung ist sehr umfangreich, manche Hinweise betreffen nicht ausschließlich das gelieferte Gerät.
Die Zusammenfassung der Hinweise erinnert Sie aber oft an unbewusst außer Acht gelassene
Sicherheitsregeln beim alltäglichen Maschinen- und Geräteeinsatz.
6.1
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Die Grünlandkombi GK 400 M1 ist als Heckanbaugerät bestimmt und ist für den Einsatz bei
landwirtschaftlichen Arbeiten geplant und gebaut. Sie dient dazu, den Boden für die nachfolgende
Bearbeitung und Nutzung entsprechend aufzubereiten.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Das Gerät darf nur von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und
über die Gefahren unterrichtet sind. Geben Sie alle Sicherheitsanweisungen auch an andere Benutzer
weiter.
Die einschlägigen, landesspezifischen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen-, arbeitsmedizinischen- und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus. Die Konformitätserklärung verliert dadurch ihre Gültigkeit.
Die Grünlandkombi ist für den Betrieb im Freien bei einer Temperatur von +5°C bis 40°C und trockenem
Wetter vorgesehen. Wassereintritt ist zu verhindern. Verwenden Sie die Grünlandkombi nicht bei Regen!
www.apv.at
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