Konformitätserklärung
Die Maschine oder unvollständige Maschine wird in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens geltenden Gemeinschaftsrichtlinien hergestellt.
Beitrittserklärung von QUASI- MACHINES
Die Gründungserklärung muss die folgenden Elemente enthalten:
1. Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers der unvollständigen Maschine und
gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;
2. Name und Anschrift der zur Erstellung der einschlägigen technischen Unterlagen befugten Person, die
ihren Sitz in der Gemeinschaft haben muss;
3. Beschreibung und Identifizierung der unvollständigen Maschine mit Gattungsbezeichnung, Funktion,
Modell, Typ, Seriennummer, Handelsname;
4. eine
Angabe,
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) angewandt und eingehalten werden und dass die einschlägigen
technischen Unterlagen gemäß Anhang VII B erstellt wurden, sowie eine Angabe, aus der hervorgeht,
dass die unvollständige Maschine mit anderen einschlägigen EU-Richtlinien übereinstimmt;
5. eine Erklärung, dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn
die endgültige Maschine, in die sie eingebaut werden soll, gegebenenfalls als mit den Bestimmungen
dieser Richtlinie übereinstimmend erklärt wurde;
6. Ort und Datum der Erklärung;
7. Identifizierung und Unterschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die Erklärung im Namen des
Herstellers oder seines Bevollmächtigten auszustellen.
Die Konformitätserklärung bzw. die Einbauerklärung der Beinahe-Maschine ist dieser
Bedienungs- und Wartungsanleitung beigefügt.
elcom Deutschland GmbH
BENUTZER- UND
WARTUNGSHANDBUCH
aus
der
eindeutig
hervorgeht,
welche
grundlegenden
Anforderungen
der
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