10
Entsorgung
10.1
Verpackung entsorgen
10.2
Kältemittel entsorgen
10.3
Gerät entsorgen
10.4
Temperierflüssigkeit und Flüssigkeiten entsorgen
V1
Für Mitgliedstaaten der EU gilt: Die Entsorgung der Verpackung muss
gemäß der Richtlinie 94/62/EG erfolgen.
GEFAHR!
Unkontrolliertes Entweichen von Kältemittel
Erstickungsgefahr
Entsorgen Sie keinen unter Druck stehenden Kältekreislauf.
Die Entsorgung ist nur durch zertifizierte Fachkräfte
erlaubt, die für den Umgang mit Kältemitteln geschult sind.
Personal:
Typ und Füllgewicht des Kältemittels sind auf dem Typenschild
angegeben.
1.
Lassen Sie Reparatur und Entsorgung nur durch eine zertifizierte Käl-
tetechnikfachkraft durchführen.
Für Mitgliedstaaten der EU gilt: Die Entsorgung des Geräts muss gemäß der
Richtlinie 2012/19/EU (WEEE Waste of Electrical and Electronic Equip-
ment) erfolgen.
Hinweise zur Entsorgung von Temperierflüssigkeit und anderer Flüssigkeiten
(zum Beispiel Ethanol):
Die Entsorgung der Flüssigkeit muss gemäß den behördlichen Vor-
n
schriften durchgeführt werden.
Hinweise zur fachgerechten Entsorgung entnehmen Sie dem entspre-
n
chenden Sicherheitsdatenblatt der Flüssigkeit.
Den Link zu den LAUDA Sicherheitsdatenblättern finden Sie in
Ä Kapitel 4.4 „LAUDA Temperierflüssigkeiten" auf Seite 34.
Zum Transport zur Entsorgung verwenden Sie die originalen Gebinde der
n
Flüssigkeiten.
Integral Prozessthermostate mit Kältemittel CO
Zertifizierte Fachkraft
n
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