8.4.1
Entsorgung des Kältemittels
Typ und Füllmenge des Kältemittels sind auf dem Typenschild ersichtlich. Reparatur und Entsorgung nur durch eine
Fachkraft!
Für die EU gilt: Die Entsorgung des Kältemittels ist gemäß Verordnung 2015/2067/EU in Verbindung mit Verord-
nung 517/2014/EU durchzuführen. Für Deutschland gilt die ChemKlimSchutzV.
8.4.2
Entsorgung der Verpackung
Für Europa gilt: Die Entsorgung der Verpackung ist gemäß EG-Richtlinie 94/62/EG durchzuführen.
Für Deutschland gilt die VerpackV.
36 / 56
Alpha
12/2021