Sicherheitshinweise
Schutzkleidung
• Während der Arbeit muss der Schweißer an seinem ganzen Körper
durch die Kleidung und den Gesichtsschutz gegen Strahlen und
gegen Verbrennungen geschützt sein.
• An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe aus einem
geeignetem Stoff (Leder) zu tragen. Sie müssen sich in einem
einwandfreien Zustand befinden.
• Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug und Verbrennungen
sind geeignete Schürzen zu tragen. Wenn die Art der Arbeiten z. B.
Überkopfschweißen, es erfordert, ist ein Schutzanzug und wenn nötig
auch entsprechender Kopfschutz zu tragen.
• Die verwendete Schutzkleidung und das gesamte Zubehör muss
der Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung" entsprechen
(89/686/EWG).
Schutz gegen Strahlen und Verbrennungen
• An der Arbeitsstelle durch einen Aushang „Vorsicht nicht in die
Flammen sehen!" auf die Gefährdung der Augen hinweisen.
• Die Arbeitsplätze sind möglichst so abzuschirmen, dass in der
Nähe befindliche Personen geschützt sind.
• Unbefugte sind von den Schweißarbeiten fernzuhalten.
• In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitsstellen sollen die Wände
nicht hellfarbig und nicht glänzend sein.
• Fenster sind mindestens bis Kopfhöhe gegen Durchlassen oder
Zurückwerfen von Strahlen zu sichern, z.B. durch geeigneten
Anstrich.
Unfallgefahr durch sprühende Funken
Die sprühenden Schweißfunken können schmerzhafte
Brandverletzungen hervorrufen.
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