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Gewährleistungsrichtlinie
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Gewährleistungsrichtlinie
Die nachfolgenden Richtlinien sind ab dem 01.01.2002 für die Westermann Gewähr-
leistung gültig.
1.
Bei Nutzung von Westermann Produkten im Verbrauchsgüterbereich (Privatnutzung),
die über den Westermann-Fachhandel verkauft wurden, beträgt die Gewährleistungs-
zeit ab dem Verkaufsdatum an den Endkunden 2 Jahre. Bei Nutzung von Westermann
Produkten im Investitionsgüterbereich (gewerblich/beruflich), die über den Wester-
mann-Fachhandel verkauft wurden, beträgt die Gewährleistungszeit ab dem Ver-
kaufsdatum an den Endkunden 1 Jahr.
2.
Die Gewährleistung umfasst Mängel, die auf Material und/oder Herstellerfehler zu-
rückführen lassen. Alle auftretenden Fehler, welche durch einen Westermann Pro-
dukt- oder Produktionsmangel während der Gewährleistungszeit entstehen, werden
anerkannt und durch eine Reparatur oder Ersatzteillieferung von Teilen über einen
Westermann-Fachhändler behoben.
3.
Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile wie Bowdenzüge, Starterseil, Keilriemen,
Lager, Kupplungslamellen, Reifen, Luftfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Kraftstofffil-
ter, Ölfilter, Kehrbürsten, Gummilippen, Batterien sofern sich bei diesen nicht ein-
deutige Materialfehler nachweisen lassen.
4.
Der Gewährleistungsanspruch ist bei mangelhafter Wartung und Pflege generell aus-
geschlossen. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung des Produktes nach Angaben in
der Westermann-Bedienungsanleitung ist unabdingbar. Schäden auf Grund nicht sach-
gemäß durchgeführter Wartungs- und Reinigungsarbeiten können nicht als Garantie
anerkannt werden.
5.
Die Bedienungsanleitung für das jeweilige Produkt sowie Sicherheitshinweise müssen
beachtet werden. Schäden, die auf Grund von Bedienungsfehlern, nicht bestimmungs-
gemäßen Gebrauchs oder Benutzung von Zubehör, welches nicht von Westermann
GmbH & Co. KG freigegeben ist, entstanden, können nicht als Gewährleistung aner-
kannt werden.
6.
Es ist sicherzustellen, dass nur original Westermann Ersatzteile und Westermann-Zu-
behör verwendet werden, die beim Westermann Fachhändler bezogen werden kön-
nen. Wurden andere als original Westermann-Ersatzteile oder Westermann-Zubehör
verwendet, sind Folgeschäden und erhöhte Unfallgefahr nicht auszuschließen. Diese
Folgeschäden unterliegen nicht dem Gewährleistungsanspruch.
7.
Ab dem 01.01.2002 sind ausschließlich Westermann-Gewährleistungsanträge zu ver-
wenden. Die Gewährleistungsanträge Informationen sind zwingend notwendig. Aus-
nahmen können nicht akzeptiert werden. Gewährleistungsanträge ohne die geforder-
ten Angaben können nicht bearbeitet werden und werden zur Vervollständigung der
fehlenden Angaben unbearbeitet zurückgesandt.
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