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Scheppach BASA3 Original Bedienungsanleitung Seite 14

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Verwenden Sie nur Anschlussleitungen mit Kennzeich-
nung H07RN-F (400 V), H05VV-F (230 V). Ein Auf-
druck der Typenbezeichnung auf dem Anschluss kabel
ist Vorschrift.
Wechselstrommotor, (Abb. 12)
• Die Netzspannung muss 230 Volt / 50 Hz betragen.
• Verlängerungsleitungen müssen bis 25 m Länge
einen Querschnitt von 1,5 Quadratmillimeter, über
25 m Länge mindestens 2,5 Quadratmilli meter auf-
weisen.
• Der Netzanschluss wird mit 16 A träge abgesichert.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Aus-
rüstung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durch-
geführt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Motorenhersteller
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Schalter-Typenschildes
Bei Rücksendung des Motors immer die komplette
Antriebs einheit mit Schalter einsenden.
15. Sonderzubehör
Sonderzubehör
Artikelnummer
Querschneidlehre
7312 0025
Kreisschneideeinrichtung
7319 0710
Tiefenanschlag
7319 0710
Schleifbandeinrichtung
7319 0710
Tischgestell
7319 0716
Einschaltautomatik, Typ ALV 2
7910 4010
Einschaltautomatik, Typ ALV10
7910 4020
26 | DE
www.scheppach.com
Sägebänder
Artikelnummer
für Holz:
73190701
12/0,5/2360 mm, 4 Zähne/Zoll
Standardsägeband
15/0,5/2360 mm, 4 Zähne/Zoll
73190704
Gerade Hochkantschnitte mit
Längsanschlag
für Holz und Kunststoffe:
73190702
6/0,5/2360 mm, 6 Zähne/Zoll
Schweifarbeiten mit kleinem
Radius 15 mm
73190705
12/0,5/2360 mm, 6 Zähne/Zoll
Feinschnittarbeiten
Verschiedene Werkstoffe:
Holz, Kunststoffe, Metalle
3,5/0,5/2360 mm, 14 Zähne/Zoll
73190706
Feinste Schnittarbeiten, kleinste
Radien
NE-Metalle bis 10 mm
6/0,65/2360 mm, 22 Zähne/Zoll
73190707
gerade Schnitte und Schweif-
arbeiten
Kunststoffe, NE-Metalle
73190703
6/0,65/2360 mm, 10 Zähne/Zoll
Kunststoffe, NE-Metalle über
15 mm
12/0,65/2360 mm, 10 Zähne/
73190708
Zoll gerade Schnitte und große
Radien > 60 mm
16. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
www.scheppach.com
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
DE | 27

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