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Koppe Nexus XL Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 9

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In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in
Deutschland §4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich. Für den Anschluss darf nur ein steifes, glattes Rohr mit einem
Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden. Die Luftleitung muss von einer Fachfirma eingebaut werden. Darüber
hinaus ist die Leitung fachgerecht zu planen und gegen Schwitzwasser zu isolieren.
An der Eintrittsöffnung muss der Lufteintrittsquerschnitt dem Anschlussquerschnitt entsprechen und darf durch Verwendung
eines Gitters nicht reduziert werden. Ein Lufteintrittsgitter darf durch den Installateur nicht so angeordnet werden, dass es leicht
verschließbar ist. Der Außenluftanschluss, aber auch der evtl. nicht nach Außen angeschlossene Zuluftstutzen des externen
Verbrennungsluftanschlusses müssen bei Ofenbetrieb immer vollständig offenbleiben und darf keinesfalls im Durchmesser
verringert, verschlossen, abgedeckt, gedrosselt, verengt, zugestellt oder zugestopft werden.
Zur Überprüfung und Reinigung der Zuluftleitung ist diese mit geeigneten Revisionsöffnungen zu versehen. Wir empfehlen
Ihnen, dies mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger zu besprechen. Die Luftleitung darf nicht länger als 4,5 m lang sein und nicht
mehr als 2 Bögen 90° aufweisen.
Der Installateur hat sicherzustellen, dass der Kaminofen ausreichend mit Verbrennungsluft versorgt wird. Der Nachweis der
ausreichenden Verbrennungsluftversorgung über die Leitung des externen Verbrennungsluftanschlusses ist zwingend bauseits
zu erbringen Beim Anschluss des Gerätes an eine externe Verbrennungsluftversorgung empfehlen wir Ihnen, die
Verbrennungsluft nicht aus Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. einem feuchten Keller) zu entnehmen. In solchen Fällen
kann es im kalten, unbeheizten Gerät zu Kondensation der Luftfeuchtigkeit und in der Folge zu Korrosion am Gerätekorpus
kommen.
1.8 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte
das Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG:
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zu viel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen ausschließen.
-
Der Kaminofen darf nicht im gemeinsamen Betrieb von Wohnungsbe- und Entlüftungsanlagen in Betrieb genommen
werden.
-
Um die Versottung des Schornsteins zu vermeiden, muss dieser aus Edelstahl oder Keramik (innen glasiert) und
wärmegedämmt sein sowie eine hohe Kondensatbeständigkeits- und Korrosionswiderstandsklasse besitzen.
-
Während des Betriebes muss am Aufstellplatz für genügend Luftzufuhr gesorgt werden.
-
Es ist verboten, nicht hitzebeständige oder feuergefährliche Materialien auf dem Ofen, oder innerhalb der angeführten
Sicherheitsabstände zu deponieren!
-
Legen Sie auf keinen Fall Wäschestücke zum Trocknen auf das Gerät. Beachten Sie die Sicherheitsabstände.
-
Es ist verboten, die Oberseite des Ofens als Ablagefläche zu benutzen!
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Im Fall einer Funktionsstörung muss den Anweisungen der Bedienungsanleitung entsprechend verfahren werden. Der
Kaminofen darf erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem der Fehler behoben worden ist.
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Es ist verboten, zwecks Inbetriebnahme oder während des Betriebes flüssige Brennstoffe zu verwenden.
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Die Tür des Kaminofens muss während des Betriebes geschlossen bleiben.
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Die Oberflächen, Abgasrohre, Bedienelemente und die Sichtscheibe des Kaminofens werden sehr heiß! Diese dürfen nur
mit äußerster Vorsicht und ausschließlich mit Schutzausrüstung (Schutzhandschuh) berührt werden.
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Kinder müssen vom Ofen ferngehalten werden.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen
rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
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Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten regelmäßig.
Die Asche darf nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
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Feuerraum und Aschekastenabdeckung müssen immer geschlossen gehalten werden, außer beim Anzünden, beim
Nachfüllen von Brennstoff und der Entfernung von Verbrennungsrückständen, um den Austritt von Heizgas zu verhindern,
-
Das Gerät muss regelmäßig durch einen Fachmann gewartet und überprüft werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Ihre Feuerstätte ist für den Betrieb in trockenen, normalen Wohnräumen vorgesehen. Aufstellräume mit Spritzwasser o.ä.,
hoher Luftfeuchtigkeit (frisch gestrichene Räume, Bäder, Baustellen, frische Estrichverlegungen etc.), oder mit starken und
schnellen Temperaturwechseln sowie Aufstellort im Freien sind nicht geeignet, da die hitzebeständige Lackierung keinen
Nässe-, Wasser- oder Feuchtigkeitsschutz besitzt.
Der Aufstellraum sollte über eine einwandfreie Luftqualität ohne nachteilige Schwebstoffe verfügen. Raumverschmutzungen
durch Schwebstoffe und andere Bestandteile in der Raumluft können durch die am Heizgerät entstehenden Temperaturen und
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
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