Die Einhaltung des oben vorgegebenen Förderdruckes von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa muss Ihnen durch Ihren
Installateur bei Installation, anhand eines maschinellen Zugmessungsbeleges, im Rahmen der erforderlichen Zugmessung beim
Probebrand bei Nennwärmeleistung nachgewiesen und bescheinigt werden!
Eine Zugmessung zur Feststellung des Förderdruckes am Heizgerät bei Nennwärmeleistung muss hierbei im Abstand
von max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen.
Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten
Kaminzug schnell und problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten":
Daten für die Schornsteinbemessung).
Bestimmung des Gesamtförderdruckes
Der notwendige Gesamtförderdruck ist die Summe aller Einzeldrücke. Alle jeweiligen Einzelwerte sind zu berücksichtigen. Der
Gesamtförderdruck ist je nach Aufbau der Anlage individuell zu bestimmen. Zu berücksichtigen sind folgende Einzelwerte:
-Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung.
Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien (externe Verbrennungsluftleitung) erfolgt die Ermittlung des notwendigen
Förderdruckes für die Luftversorgung nach DIN EN 13384. Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum beträgt der
mindestens erforderliche Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung 4 Pa nach DIN EN 13384.
- Mindestförderdruck und maximal zulässiger Förderdruck für die Feuerstätte
Der zulässige Förderdruck für die Feuerstätte beträgt mindestens 12 Pa bis höchstens 20 Pa bei Nennwärmeleistung
-Förderdruck für Rauchrohr/Verbindungsstück
Die Förderruckermittlung muss durch entsprechende Berechnung nach DIN EN13384 erfolgen.
1.5 Schornsteinanschluss und Rauchrohr
Ihr Kaminofen ist mit einem oberen Rauchrohrstutzen ausgestattet.
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sind die Anforderungen gemäß DIN 18160 zu beachten. Hierfür sollten
Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Diese sind mit den örtlichen Vorschriften vertraut, so dass ein
sachgemäßer Anschluss des Ofens am Schornstein gewährleistet ist. Ihr Kaminofen ist mit Rauchrohranschluss oben
ausgestattet.
Der Betreiber hat den Zugang für die Reinigung des Gerätes, des Verbindungsstücks und des Schornsteins stets
sicherzustellen. Das Abgasrohr muss auf dem Abgasstutzen der Feuerstätte sicher befestigt sein. Der Querschnitt darf
innerhalb der Rohrstrecke nicht verringert werden.
-
Es wird empfohlen das Gerät mit einem Rußbrand beständigen Rauchrohr (Mindestdicke Stahlblech 2 mm), dessen
Innendurchmesser 150 mm beträgt inkl. Reinigungsdeckel anzuschließen. Die vertikale Mindestlänge muss hierbei 50
cm betragen.
-
Die horizontale Länge zum Schornsteinanschluss darf i.d.R. dabei nicht länger als 1m sein und bei dieser Länge mit einer
Steigung von mindestens 5 % installiert werden.
-
Das Abgasrohr muss mit einem geeigneten Anschlussstück an den Schornstein, am besten mit einer leichten Steigung,
angeschlossen werden und darf keinesfalls in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen.
-
Das heiße Abgasrohr muss sich im Schornsteinanschluss in Längsrichtung um 1-2 cm ausdehnen können. Die Dichtung im
Doppelwandfutter ist entsprechend auszuführen, eine kraftschlüssige Verbindung des Rauchrohres im Schornstein ist zu
vermeiden.
-
Bei Mehrfachbelegung muss das Rauchrohr der Feuerstätte eine senkrechte Anlaufstrecke von mindestens 1m besitzen,
bevor es in den Schornstein geführt wird. Der vertikale Abstand von 2 Schornsteinanschlüssen muss mindestens 60 cm
betragen bzw. -sofern die Anschlüsse um 90° versetzt angeordnet sind oder alle Anschlüsse unter 45° an den Schornstein
angeschlossen sind- mindestens 30 cm sein. Der Abstand zwischen den Anschlüssen darf maximal 6,5m betragen Alle am
selben Schornstein angeschlossenen Feuerstätten müssen für Mehrfachbelegung geeignet sein.
-
Der Anschluss an den Schornstein muss im selben Stockwerk der Feuerstelle erfolgen, Rauchrohre dürfen nicht durch
Decken geführt werden und auch nicht in Wänden, Hohlräumen oder Decken angeordnet werden,
-
Abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten, ist vom installierenden Fachbetrieb in jedem Fall der problemlose
Rauchabzug vom Kaminofen in den Schornstein und der fach- bzw. sachgerechten Rauchrohr-Anschluss sicherzustellen,
sodass die Funktion des Gerätes durch die geschaffene Verbindung zum Schornstein nicht beeinträchtigt wird.
-
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem
Schornstein passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Dem Schornstein darf keine Falschluft über
undichte Rohrverbindungen, Reinigungsöffnungen, Anschlüsse oder Reinigungsöffnungen zuströmen.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schorn-
stein passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Dem Schornstein darf keine Falschluft über undichte
Rohrverbindungen, Reinigungsöffnungen, Anschlüsse oder Reinigungsöffnungen zuströmen.
Beachten Sie die jeweilige nationale Brandschutzverordnung. Die behördlich vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr
und brennbaren Bauteilen müssen eingehalten werden und entsprechend den Brandschutzbestimmungen abgemauert und
isoliert werden. Auch rund um die Anschlussöffnung und in der Wand müssen brennbare / temperaturempflindliche Materialien
durch nicht brennbare Materialien ersetzt werden.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
7