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Koppe Nexus XL Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 10

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Abstrahlungshitze verschwelen oder auch chemisch reagieren und Gerüche, Ablagerungen (Fogging) verursachen oder
gesundheitsschädliche Verbindungen hervorrufen. Für diese Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile und deren
Pyrolyseprodukte und etwaig resultierenden mittelbaren und unmittelbaren Schäden, wird keine Haftung übernommen.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Aufstellung müssen die Brandschutzregeln nach „Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung" (FeuVo)
eingehalten werden. FeuVo ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen.
Die Strahlung, insbesondere durch die Glasfläche, des Ofens, kann brennbare Gegenstände in der Nähe des Gerätes in Brand
setzen. Im Bereich vor und neben der Feuerraumöffnung darf sich kein brennbarer Gegenstand, v.a. auch kein Brennstoff
gelagert oder abgestellt werden.
Der Kaminofen ist nur zur freien Aufstellung bestimmt. Einbauten in Nischen oder Verkleidungen um den Kaminofen sind nicht
zulässig. Ansammlung von Kondensat aus dem Schornstein im Kaminofen ist nicht zulässig.
Die bei Ofenbetrieb entstehende Strahlungshitze, insbesondere durch Glasflächen, kann brennbare
Gegenstände in der Nähe des Gerätes in Brand setzen.
Bei der Ofenaufstellung müssen daher folgende Mindestabstände zu brennbaren Materialien (Wände,
Brennstoffe, Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) eingehalten werden:
1.
Die Mindestentfernung des Gerätes muss nach hinten zur Aufstellwand 10 cm und nach beiden Seiten des Gerätes
mindestens 40 cm betragen.
2.
Es ist ein Mindestabstand von der Vorderseite und im seitlichen vorderen Strahlungsbereich von jeweils 80 cm zu
brennbaren Materialien einzuhalten.
3.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so benötigt dieser
eine Glaskeramik- oder Stahlplatte, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um
mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
Bei besonders temperaturempfindlichen Materialien, wärmegedämmten Gebäudewänden, etc. sind ggf. noch größere
Abstände erforderlich.
HINWEIS:
Auch bei einer nicht brennbaren Aufstellwand sollte eine zu nahe Aufstellung zur Wand vermieden werden, da es hierdurch zu
Pyrolysespuren an der Wand und einer ungenügenden Verbrennungsluftzufuhr aus dem Aufstellraum kommen kann.
3. BRENNSTOFFE
3.1 Brennstoffe
Es dürfen in Kaminöfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen wird ausschließlich folgender Brennstoff bevorzugt bzw. empfohlen:
naturbelassenes, stückiges Buchenscheitholz einschließlich anhaftender Rinde (Restfeuchte max. 12 %).
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
- Abfällen jeglicher Art
- flüssigen Brennstoffe und flüssigen Anzündhilfen
- lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz Rindenabfälle,
- Spanplatten o. Plattenwerkstoffe Papier, Kartonagen und Altkleider, Kunst- und Schaumstoffe
- mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz Hausmüll
- Papierbriketts (Schadstoffe: Cadmium, Blei, Zink)
- feuchtem Holz (Restfeuchte > 20 %), Pellets allen festen o. flüssigen holzfremden Stoffe
ACHTUNG: Beim Verbrennen ungeeigneter Brennstoffe oder von Abfällen erlischt die Gewährleistung!
Falsche Brennstoffe führen zu Luft- und Umweltbelastungen und wirken sich negativ auf die Funktion und Lebensdauer des
Schornsteins und des Kaminofens aus. Hohe Störanfälligkeiten und vorzeitiger Verschleiß sind die Folge. Teure
Sanierungsmaßnahmen oder irreparable Ofenschäden können Folge sein.
Für die optimale Verbrennung fester Brennstoffe müssen daher folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die erforderliche Verbrennungsluft muss verfügbar sein.
- Verwenden Sie nur sehr trockenes, mehrfach gespaltenes Holz (keine Rundlinge); am besten eignen sich Laubhölzer wie
Buchen- und Birkenholz da diese Holzarten den höchsten Heizwert haben und sauber verbrennen.
- Nehmen Sie zum Anheizen nur klein stückiges Holz. Dieses brennt leichter als große Holzscheite und es wird schnell die für
eine vollständige Verbrennung notwendige Temperatur erreicht.
- Legen Sie beim Heizen nicht zu viel Holz auf einmal nach; das häufigere Nachlegen kleiner Holzmengen ist günstiger.
3.2 Feuerung bei schlechten Wetterbedingungen oder nachteiligen Förderdruckbedingungen
Für den richtigen und sicheren Betrieb der Feuerstätte ist ein passender Förderdruck des Schornsteins notwendig. Besonders
in der Übergangszeit - Herbst oder Frühjahr - oder bei ungünstigen Wetterverhältnissen (z.B. starker Wind, Nebel, inverse
Wetterlage usw.) kann es zu ungenügenden Betriebsbedingungen des Schornsteins kommen. Dies ist bei der Nutzung einer
Feuerstätte unbedingt zu berücksichtigen.
Sollte genügend Zug vorhanden sein und der Rauch zügig durch den Schornstein problemlos abziehen, befüllen Sie die
Heizkammer nur mit wenig Brennstoff und legen Sie in kürzeren Abständen regelmäßig Brennstoff nach.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
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