1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden und kann an
geeignete, bereits belegte Schornsteine angeschlossen werden, sofern der Schornstein und auch alle daran angeschlossenen
Feuerstätten technisch und formell für die Mehrfachbelegung geeignet sind. Eine Überbelegung des Schornsteins ist jedoch zu
vermeiden, da zu viele angeschlossene Feuerstätten sich gegenseitig beeinflussen und stören.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und
erfüllt somit auch nicht deren Eigenschaften.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen, geeigneten Wohnraum zugelassen und
eignet sich daher nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Ihre Feuerstätte ist ausschließlich für den Betrieb in trockenen, normalen Wohnräumen vorgesehen. Beachten Sie zudem die
jeweiligen örtlichen Bestimmungen und deren Anforderungen bzgl. des Aufstellraumes.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät
Sie über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme
durch. Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den
regionalen Vorschriften zu installieren.
Prüfen Sie auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Um eine
einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus dem
Aufstellungsraum notwendig.
WARNUNG: Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe
durch technische Veränderungen
Kennzeichnung, und somit auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen
des Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Die Wärmeleistung der
Einzelraumfeuerstätte
muss
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum gemäß DIN EN 12831 vom Installateur durchzuführen.
1.4 Anforderungen an den Schornstein
Jeder Kaminofen stellt also seine besonderen Ansprüche an den Schornstein. So kann es durchaus passieren, dass ein guter
Kaminofen und ein funktionierender Schornstein nicht zusammenpassen. Die Aussage, dass der Schornstein gut zieht, ist kein
ausreichendes Indiz für tatsächlich geeignete Zug- bzw. Temperaturbedingungen des Schornsteins. Schornstein und der
jeweilige Kaminofen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Vor Einbau und Anschluss des Ofens ist der Schornstein auf seine Eignung zu prüfen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes
ist vom Anschluss an einen für dieses Gerät passenden Schornstein abhängig.
Folgende Prüfung sind vor Anschluss des Gerätes an den Schornstein durch einen Fachmann mindestens
durchzuführen:
- Baurechtliche Eignung des Schornsteins gemäß den Anforderungen der geltenden Vorschriften (insbesondere
Landesbauverordnung, geltende Feuerungsverordnung, 1. BImSchV, DIN 18160-1)
- der Schornstein muss wärmegedämmt und Rußbrand beständig (mindestens Temperaturklasse T400, Kennzeichnung G gem.
DIN 18160-1/DIN EN 15287-1) sein und über eine hohe Kondensat Beständigkeit verfügen.
- Der Schornstein muss bei Betrieb der Feuerstätte in der Lage sein, den Mindestförderdruck vom 12 Pa aufzubauen, um die
Abgase sicher abzuführen. Der für diese Feuerstätte maximal zulässige Förderdruck von 20 Pa ist ebenfalls unbedingt zu
beachten sowie nach DIN EN 13384 bereits in der Planungsphase rechnerisch nachzuweisen und auch nach dem Einbau durch
eine fachmännisch durchgeführte Kaminzugmessung bei Nennwärmeleistung inklusive ausführlicher Protokollierung der
Parameter zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Feuerstätte nicht möglich und nicht
gegeben.
-alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z.B. andere Anschluss-/Reinigungsöffnungen müssen stets
geschlossen sein. Der Schornstein darf keine Falschluft erhalten. Rohrverbindungen und Schornsteinanschlüsse sind
ausreichend dicht herzustellen, untere und ggf. weitere Reinigungsöffnungen müssen bei Gerätebetrieb funktionstüchtig und
dicht geschlossen sein.
HINWEIS
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa
bei der Nennwärmeleistung. Bei Überschreiten des angegebenen max. zulässigen Förderdruckes erhöht sich der
Verschleiß der Bauteile, das Gerät nimmt durch Überbelastung Schaden. Defekte, Gerüche, starke
Verunreinigungen der Scheibe, steigende Emissionen und ein niedrigerer Wirkungsgrad der Feuerstätte sind
zu erwarten. Die Einhaltung des notwendigen Förderdruck am Gerät von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa ist
bei der Installation des Gerätes durch den Betreiber bzw. Installateur sicherzustellen. Sollte der Wert von
mindestens 12 Pa bis. maximal 20 Pa am Heizgerät bei Nennwärmeleistung nicht betreiberseits sichergestellt sein,
ist ein ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes nicht mehr gegeben. Für hierdurch entstehende Schäden besteht
keine Haftung des Herstellers.
Bei Abweichungen gegenüber dem oben genannten zulässigen Förderdruck, müssen entsprechende
Maßnahmen am Schornstein zur Einhaltung der vorgegebenen Werte vorgenommen werden, unter Beachtung
der einschlägigen Normen!
des
sich
dabei
am
Wärmebedarf
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
Gerätes
führen
zum Erlöschen der Typenprüfung, CE-
des
Aufstellraumes
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orientieren.
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