1.3
Qualifiziertes Personal
1.3.1
Bediener
20.12.2023
Als Missbrauch gilt auch die Verwendung des Geräts ausserhalb eines
Biotechnologielabors, also in einem Umfeld, in dem die zum Schutz
des Personals erforderlichen Bestimmungen nicht oder nur in unzurei-
chendem Masse erfüllt sind.
Der Bediener bedient das Gerät im Rahmen der bestimmungsge-
mässen Verwendung. Als Bediener sind nur Personen zugelassen, die
für die Arbeit in einem Biotechnologielabor ausgebildet sind. Dazu
gehören beispielsweise Folgende:
Verfahrenstechniker, Bereiche Biotechnologie und Chemie
■
Biotechnologen (Biotechniker)
■
Chemiker mit Spezialisierung als Biochemiker, Chemiker Fachbe-
■
reich organischen Chemie oder Biochemie
Biowissenschaftler (Biologen) mit Spezialausbildung als Zytologen,
■
Bakteriologen, Molekularbiologen, Genetiker u.a.m.
Laboranten (Labortechniker) verschiedener Fachbereiche
■
Um das Gerät bedienen zu dürfen, muss der Bediener ausführlich
eingewiesen worden sein und die Betriebsanleitung gelesen und ver-
standen haben.
Der Bediener muss in einer Unterweisung durch den Betreiber über die
ihm übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachge-
mässem Verhalten unterrichtet werden. Aufgaben, die über die Bedie-
nung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen,
wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn
ausdrücklich damit betraut hat.
Personen, die sich in der Ausbildung befinden, dürfen das Gerät nur
unter Aufsicht und gemäss Anweisung einer ausgebildeten und qualifi-
zierten Fachkraft benutzen.
Minifors 2 - Betriebsanleitung
Sicherheit und Verantwortung
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