Bitte das gesamte Handbuch durchlesen, um sich mit diesem Fahrzeug vertraut zu machen. Besonders auf alle Hinweise, Vorsichts- und Achtungshinweise achten
(e) Leistungsprüfungen des Einzelnen im Umgang mit
dem Fahrzeug und Beurteilung des Einzelnen während
und nach Abschluss des Programms.
5.3
Verantwortung von Personen- und
Lastfahrzeugführern
5.3.1
Fahrzeugführer sollten sich an die folgenden
Sicherheitsrichtlinien
und
Paragrafen
5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 beschrieben sind,
halten.
5.4
Allgemeines
5.4.1
Das Hauptaugenmerk sollte immer auf der
Sicherheit von Fußgängern liegen. Fahrzeuge dürfen
nicht zu einer allgemeinen Gefahrenquelle werden.
5.4.2
Die Mitnahme von Fahrgästen, außer dem
Fahrzeugführer, kann nur anhand der vom Hersteller
autorisierten Anzahl von zu befördernden Personen auf
den vorhandenen Sitzen erfolgen. Alle Gliedmaßen des
Körpers
müssen
Begrenzungen des Fahrzeugs bleiben.
5.4.3
Soll ein Fahrzeug unbeaufsichtigt bleiben, so
muss das Fahrzeug angehalten und die Handbremse
gezogen, der Motor ausgeschaltet, die Steuerung oder
Zündung
abgeschaltet
Zündschlüssel abgezogen werden. Parkt das Fahrzeug
an einer Schräge, sollten die Räder zusätzlich blockiert
werden.
5.4.4
Ein
Fahrzeug
betrachtet, wenn der Fahrzeugführer mehr als 7,6 m von
Fahrzeug entfernt ist, es sich aber weiterhin in seinem
Sichtfeld befindet oder wenn der Fahrzeugführer das
Fahrzeug verlässt, es sich aber nicht mehr in seinem
Sichtfeld befindet. Ist der Fahrzeugführer abgestiegen,
aber nicht mehr als 7,6 m vom Fahrzeug entfernt und
kann er das Fahrzeug sehen, so muss er doch die
Steuerungen auf Neutral stellen und die Handbremse(n)
anziehen, um eine Bewegung zu verhindern.
5.4.5
Zu Rändern von Rampen und Plattformen
muss immer ein sicherer Abstand gewahrt werden.
5.4.6
In
gefährdeten
zugelassene Fahrzeuge, deren Eigenschaften durch die
entsprechenden Sicherheitsnormen spezifiziert werden,
verwendet werden.
5.4.7
Alle Unfälle, von denen Personen, Gebäude
und Einrichtungen betroffen sind, melden.
5.4.8
Fahrzeugführer dürfen keine Teile zu dem
Fahrzeug hinzufügen oder verändern.
SICHERHEITSINFORMATIONEN
Verfahren,
die
in
innerhalb
der
sichtbaren
und,
falls
möglich,
wird
als
unbeaufsichtigt
Bereichen
dürfen
Bedienungs- und Wartungshandbuch
5.4.9
Fahrzeuge
unbeaufsichtigt gelassen werden, wenn sie Feuer-
wehrzufahrten,
gerätschaften blockieren oder behindern.
5.5
Fahrten
5.5.1
Alle
den
einschließlich
begrenzungen. Während des normalen Verkehrs rechts
halten.
Sicherheitsabstand,
Fahrtgeschwindigkeit, zum vorderen Fahrzeug halten;
Fahrzeug ständig unter Kontrolle behalten.
5.5.2
Fußgängern, Krankenwagen, Feuerwehr oder
anderen Fahrzeugen in Notsituationen Vorfahrt lassen.
5.5.3
Keine in die gleiche Richtung fahrenden
Fahrzeuge an Kreuzungen, unübersichtlichen Stellen
oder an anderen Gefahrenpunkten überholen.
5.5.4
Freie Sicht auf den Fahrweg behalten, den
anderen Verkehr und Personen beobachten und einen
Sicherheitsabstand einhalten.
5.5.5
Basierend auf der Situation langsam fahren
oder anhalten und ein akustisches Warnsignal abgeben,
der
wenn an einer Kreuzung oder an einem anderen Ort die
Sicht beschränkt ist.
5.5.6
Steigungen
herunterfahren.
5.5.7
Wenn möglich, ein Umkehren vermeiden und
besondere Sorgfalt an Steigungen, Rampen oder
Schrägen walten lassen; normalerweise sollte nur
gerade herauf- oder heruntergefahren werden.
5.5.8
Unter allen Fahrtumständen sollte jedoch das
Fahrzeug nur mit solcher Geschwindigkeit gefahren
werden, die es ermöglicht, das Fahrzeug sicher
anzuhalten.
5.5.9
Anfahren, Abbremsungen, Abbiegungen und
Kehren sollten sanft ausgeführt werden, damit sich nicht
nur
die Ladung verschiebt, Passagiere gefährdet werden
oder es zu einem Umkippen/Überrollen des Fahrzeugs
kommt.
5.5.10 Nicht in gefährliche Aktivitäten verwickeln
lassen wie Stunt-Fahrten oder andere Spielereien.
5.5.11 Geschwindigkeit vor dem Anhalten verringern
und auch wenn die Straßenoberfläche nass oder glatt ist.
dürfen
nicht
geparkt
Treppen
oder
Feuerbekämpfungs-
Verkehrsvorschriften
gesetzlicher
Geschwindigkeits-
basierend
langsam
herauf-
oder
beachten,
auf
der
oder
Seite xiii