BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG - FEDERAL (2004)
AUSSAGE ZUR FEDERAL EMISSIONSKONTROLLE
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEFEKTE IN TEILEN DER ABGASREINIGUNGSANLAGE – Diese Emissionsgarantie
gilt in allen Staaten mit Ausnahme von Kalifornien.
Fuji Heavy Industries Ltd. und der Unternehmensbereich E-Z-GO Division of Textron Augusta, Georgia, USA ("E-
Z-GO")
garantieren
hiermit
Fahrzeugsondermotor ("der Motor") so konstruiert, gefertigt und ausgerüstet ist, dass er zum Zeitpunkt des
Erstverkaufs allen anwendbaren Vorschriften der U.S. Umweltschutzbehörde (EPA) entspricht und dass der Motor
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die dazu führen würden, dass dieser Motor den EPA-Vorschriften
während der Garantiezeit nicht länger entspricht.
Für die unter GARANTIETEILE aufgeführten Bauteile führen die Vertragshändler oder Servicezentren von E-Z-GO
kostenlos für Sie die notwendige Diagnose, die Reparatur oder den Ersatz aus, um sicherzustellen, dass der Motor
den entsprechenden US-EPA-Vorschriften entspricht.
GELTUNGSDAUER DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEFEKTE TEILE DER ABGASREINIGUNGSANLAGE
Die Garantiezeit für diesen Motor beginnt am Datum des Verkaufs an den Erstkäufer und läuft für einen Zeitraum
von 2 Jahren.
GARANTIETEILE
In der folgenden Liste werden die durch die Gewährleistung für defekte Teile der Abgasreinigungsanlage
abgedeckten Bauteile aufgeführt. Einige der unten aufgeführten Teile können geplante Wartungsarbeiten benötigen
und werden bis zum ersten geplanten Austausch des Teils garantiert.
1) Kraftstoffdosiersystem
(i) Der Vergaser und seine internen Teile (und/oder Druckregler oder Kraftstoffeinspritzsystem)
(ii) Lambdasteuerung, wenn vorhanden
(iii) Kaltstartanreicherungssystem, wenn vorhanden
(iv) Regler (gasförmiger Kraftstoff, wenn vorhanden)
2) Sekundärluftsystem
(i) Einlasskrümmer, wenn vorhanden
(ii) Luftfilter
3) Zündsystem
(i) Zündkerzen
(ii) Magnet- oder Elektronikzündanlage
(iii) Zündzeitpunktversteller, wenn vorhanden
4) Abgaskrümmer
5) Verschiedene Kleinteile in obigen Systemen
(i) Elektronische Regler, wenn vorhanden
(ii) Schläuche, Riemen, Anschlüsse und Baugruppen
(iii) Filterverriegelung (gasförmiger Kraftstoff, wenn vorhanden)
INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE
Um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie den Motor zum nächstgelegenen E-Z-GO-Händler
bringen. Bringen Sie ebenfalls die Verkaufsquittung, die das Kaufdatum des Motors zeigt. Der Vertragshändler oder
das Servicezentrum von E-Z-GO wird die notwendigen Reparaturen oder Einstellungen innerhalb eines
angemessenen Zeitraums vornehmen und Ihnen ein Exemplar des Reparaturauftrags übergeben. Alle unter dieser
Garantie ausgetauschten Bau- und Zubehörteile gehen in das Eigentum von E-Z-GO über.
WAS FÄLLT NICHT UNTER DIE GARANTIE
• Zustände, die durch Eingriffe, Missbrauch, falsche Einstellung (außer wenn diese durch einen Vertragshändler
oder ein Servicezentrum von E-Z-GO, bei einer Reparatur unter Garantie gemacht wurden), Änderungen,
Unfälle, Verwendung von nicht empfohlenem Kraftstoff und Öl oder Unterlassung der erforderlichen
Wartungsarbeiten entstanden sind.
• Die Ersatzteile, die für die erforderlichen Wartungsarbeiten benötigt werden.
• Folgeschäden, wie Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, Verlust der Nutzung des Motors oder von Einrichtungen
usw.
• Diagnose- und Inspektionsgebühren, die nicht dazu führen, das ein Service unter der Garantie ausgeführt wird.
• Alle nicht genehmigten Ersatzteile oder die Fehlfunktion genehmigter Ersatzteile aufgrund der Verwendung nicht
genehmigter Ersatzteile.
dem
Erstkäufer
und
allen
Bedienungs- und Wartungshandbuch
anschließenden
Eigentümern,
dass
dieser
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