Die Bestimmungen über Emissionen verbieten unbefugte
Arbeiten an den unten aufgeführten Komponenten,
insoweit, als diese die Funktion der Teile beeinträchtigen.
Außerdem dürfen die vorgeschriebenen Einstellwerte
des Motors nicht verändert werden. Außerdem ist es
nicht erlaubt, Teile oder Komponenten einzubauen,
deren Hauptzweck es ist, Motoreinrichtungen zu
umgehen, deren Funktionsweise zu beeinträchtigen
oder funktionsuntüchtig zu machen, so daß der Motor
den Emissionsvorschriften nicht mehr entspricht. Kurz
gesagt, alles andere als die Wiederherstellung der
vorgeschriebenen Einstellwerte des Motors ist verboten.
Einleitung
Liste der Emissionskomponenten:
KraftstoffEinspritzpumpe
Ansaugkrümmer
Turbolader
Ladeluftkühlsystem
Kolben
WARNUNGSERKLÄRUNG 65 (KALIFORNIEN)
Dem Staat Kalifornien ist bekannt, daß Auspuffgase von Dieselmotoren
krebserregende Substanzen enthalten
und Mißbildungen bei Neugeborenen sowie andere genetische
Schäden hervorrufen können.
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DPSG,CD03523,1 2906JUL092/2
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