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Gefahren Im Zusammenhang Mit Abgasen Und Kraftstoffen - Sdmo Rental Power / R165 Handbuch

Stromerzeuger
Inhaltsverzeichnis
Umweltschutzbestimmungen
Der Betreiber hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Einsatzort ordnungsgemäß gestaltet ist. Der gesamte
Einsatzort sollte immer sauber gehalten werden.
Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen, damit insbesondere Ansammlungen von gefährlichem oder
umweltschädlichem Material oder von Stäuben vermieden werden, die sich entzünden oder zu einer Explosion führen könnten.
Das Reinigungsmaterial muss an die von den vorhandenen Produkten und den Stäuben ausgehenden Gefahren angepasst sein.
Die Lagerung von Gefahr- oder Kraftstoffen innerhalb von Räumlichkeiten, in denen sich Verbrennungsmotoren befinden, ist auf
das Maß zu reduzieren, das für den Betrieb benötigt wird.
Die Anlagen sind unter der ständigen Aufsicht einer geeigneten Person zu betreiben. Dieses Personal kontrolliert regelmäßig die
Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen und stellt die Kraftstoffversorgung der Verbrennungsmotoren sicher.
Außerhalb der Verbrennungsmaschinen darf kein Feuer, gleich in welcher Form, erzeugt werden. Dieses Verbot ist deutlich lesbar
auszuschildern.
Das Wegschütten von Abwasser, Schlämmen oder Abfällen ist nicht erlaubt.
Die verwendeten Kraftstoffe müssen den vom Hersteller der Verbrennungsmaschinen empfohlenen Spezifikationen entsprechen.
Der Aggregatzustand des Kraftstoffs ist der, in dem er sich befindet, wenn er in die Brennkammer eingeleitet wird.
Das Verbrennen des Abfalls im Freien ist verboten.
Schützen Sie bei der Suche nach Lecks immer Ihre Hände. Unter Druck stehende Flüssigkeiten können in das Körpergewebe
eindringen und schwere Verletzungen hervorrufen. Gefahr von Blutvergiftungen.
Fangen Sie das Öl in einem hierfür geeigneten Behälter auf (die Öllieferanten nehmen das Altöl wieder zurück).
Außer bei besonderen Genehmigungen dürfen einmal geschlossenen Gasnetze nur durch den Gashändler wieder geöffnet
werden. Der Betreiber kann jedoch unter Auflagen Zugang dazu haben. Dies ist beim jedem Einsatzort abzuklären.
1.3.2

Gefahren im Zusammenhang mit Abgasen und Kraftstoffen

Die Stromerzeuger, Motorpumpen oder Flutlichtmasten dürfen nicht an einem unbelüfteten Ort betrieben
werden.
Gefahr
Beachten Sie die geltenden regionalen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich von Stromerzeugern, Motorpumpen oder
Flutlichtmasten sowie die regionalen Bestimmungen bezüglich des Gebrauchs von Kraftstoffen (Benzin, Diesel und Gas) bevor Sie
Ihren Stromerzeuger, Motorpumpe oder Flutlichtmast einsetzen.
Das Volltanken ist bei abgestelltem Motor durchzuführen (außer bei Geräten mit einem automatischen Betankungssystem).
Die Abgase des Motors sind giftig: Lassen Sie den Stromerzeuger, die Motorpumpe oder den Flutlichtmast nicht in einem nicht belüfteten
Bereich laufen. Ist er in einem belüfteten Raum installiert, sind zusätzliche Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen.
Eine undichte Abgasleitung kann zu einer Erhöhung des Lärmpegels des Stromerzeugers, der Motorpumpe oder des
Flutlichtmasts führen. Kontrollieren Sie die Abgasanlage regelmäßig, um sich von dessen Leistungsfähigkeit zu vergewissern.
Die Leitungen sind auszutauschen, sobald es ihr Zustand erfordert.
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