14.3
Mitteilung zur Bremsensteuerung
Die Steuerung der Haltebremse an einem Hubwerk erfordert:
1. Das Übernehmen der durchziehenden Last beim Öffnen der Bremse
2. Das Schließen der Bremse unter Aufbringung des erforderlichen Hubmomentes
3. Das Schließen der Bremse in jedem Fehlerfall
Die Logik der Bremsensteuerung realisiert das Öffnen der Bremse erst wenn der Strom im Motor aufgebaut
und eine Mindestfrequenz erreicht ist. Mit der Überwachung des Motorstromes wird sichergestellt, daß der
Anschluß des Motors korrekt erfolgte. Die Überwachung der Mindestfrequenz garantiert, daß der Motor ein
ausreichendes Moment aufgebaut hat, um ein Durchsacken der Last zu verhindern.
Das Schließen der Bremse erfolgt unterhalb der Mindestfrequenz. Der Motor wird bei Erreichen des Stil l -
standes noch für 1 s bestromt und die Last gehalten. Damit wird ein Durchsacken der Last beim Schließen
der Bremse verhindert. Zusätzlich kann eine einstellbare Verzögerung gewählt werden. Damit wird verhin-
dert, daß der Motor gegen die Bremse arbeitet und der Verschleiß der Bremse minimiert wird.
Darum empfehlen wir, die funktionelle Steuerung der Bremse über den Frequenzumrichter zu realisieren.
In jedem Fall sollte die externe Steuerung so gestaltet werden, daß die Bremse beim Öffnen des Betrieb s-
bereit- Relais schließt. Dies kann am einfachsten erreicht werden, indem man den Digitalausgang zur
Bremsenansteuerung über die Klemmen 16 und 15 des Relais führt. Damit wird erreicht, daß die Bremse in
jedem Fehlerfall geschlossenen wird. Damit werden auch Fehler abgefangen, die durch einen Fehler in der
Hardware der Umrichtersteuerung verursacht werden (HF- Fehler) und bei denen die Digitalausgänge nicht
mehr bedient werden können. Dies wird durch eine spezielle Gestaltung der Hardware erreicht, die bei allen
CT- Umrichtern so realisiert ist.
Entsprechend den „Sicherheits- und Anwendungshinweisen für Frequenzumrichter" ist jedoch zu beachten,
daß Anlagen, in denen Frequenzumrichter eingebaut sind, ggf. mit zusätzlichen Überwachungs- und Schut-
zeinrichtungen ausgerüstet werden müssen, wenn es die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen erfor-
dern.
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