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Binder Avantgarde.Line BD E3.1-Serie Avantgarde.Line BF E3.1-Serie Betriebsanleitung Seite 67

Mit frieier konvektion

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Verstoß gegen geltendes Recht.
∅ BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
 Gerät fachgerecht bei einem gemäß nationaler Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU
zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen.
oder
 Den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung beauftragen. Es
gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen
(z.B. dessen AGB).
 Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsorgen,
benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
• Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 19) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅ Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach Richtlinie 2012/19/EU zuführen.
 Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
 Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
14.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
Umweltschäden.
 Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte
den BINDER Service.
 Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
BD / BF / ED / FD / FED (E3.1) 03/2019
VORSICHT
WARNUNG
VORSICHT
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