Verstoß gegen geltendes Recht.
∅ BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Gerät fachgerecht bei einem gemäß nationaler Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU
zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen.
oder
Den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung beauftragen. Es
gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen
(z.B. dessen AGB).
Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsorgen,
benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
• Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 19) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅ Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach Richtlinie 2012/19/EU zuführen.
Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
14.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
Umweltschäden.
Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte
den BINDER Service.
Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
BD / BF / ED / FD / FED (E3.1) 03/2019
VORSICHT
WARNUNG
VORSICHT
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