Elektro-Altgeräte, elektrisches oder elektronisches Zubehör, sowie Altbat-
terien (inkl. Akkus)
Elektrogeräte und Batterien (Batterien und Akkus) enthalten wert-
volle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können, mitunter
aber auch gefährliche Stoffe, die der Gesundheit und der Umwelt
schweren Schaden zufügen können, so dass diese korrekt zu ver-
werten und entsorgen sind.
Das nebenstehende Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern verweist auf die gesetzliche Ver-
pflichtung des Besitzers bzw. Endnutzers (Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes ElektroG und Batteriegesetz
BattG), Elektro-Altgeräte und Altbatterien nicht mit dem unsortier-
ten Siedlungsabfall („Hausmüll") zu entsorgen. Die Altbatterien sind
dem Altgerät (wo möglich) zerstörungsfrei zu entnehmen und das
Altgerät sowie die Altbatterien getrennt zur Entsorgung abzuge-
ben. Der Typ und das chemische System der Batterie ergeben sich
aus deren Kennzeichnung. Sind die chemischen Zeichen „Pb" für
Blei, „Cd" für Cadmium oder „Hg" für Quecksilber genannt, so
überschreitet die Batterie den Grenzwert für das jeweilige Metall.
Bitte beachten Sie die Eigenverantwortung des Besitzers bzw.
Endnutzers im Hinblick auf das Löschen personenbezogener
Daten und ggf. weiterer sensibler Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten vor dessen Abgabe.
Sie können Ihr in Deutschland genutztes Altgerät, elektrisches oder
elektronisches Zubehör sowie Altbatterien (inkl. Akkus) unter Ein-
haltung der geltenden Vorgaben, insbesondere des Verpackungs-
und Gefahrgutrechts, unentgeltlich zur Entsorgung an Gossen
Metrawatt GmbH bzw. den beauftragten Dienstleister zurückge-
ben. Altbatterien sind im entladenen Zustand bzw. mit angemesse-
nen Vorsorgemaßnahmen gegen Kurzschlüsse abzugeben.
Nähere Informationen zur Rücknahme finden Sie auf unserer Web-
site.
Gossen Metrawatt GmbH
Umgang mit Verpackungsmaterial
Für den Fall, dass Sie einen Service bzw. Kalibrierdienst in
Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir die Verpackungen vor-
erst nicht zu entsorgen.
!
Achtung!
Erstickungsgefahr durch Folien und andere Verpackungs-
materialien
Kinder und andere gefährdete Personen können ersticken,
wenn Sie sich in Verpackungsmaterialien bzw. deren Teile
oder Folien einwickeln oder sich diese über den Kopf zie-
hen oder diese verschlucken.
Halten Sie die Verpackungsmaterialien bzw. deren Teile und
Folien fern von Babys, Kindern und anderen gefährdeten
Personen.
Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Sie verpflichtet,
Verpackungen und deren Teile vom unsortierten Siedlungsabfall
(„Hausmüll") getrennt korrekt zu entsorgen.
Die Rücknahme sog. nicht systembeteiligungspflichtiger Verpa-
ckungen erfolgt durch den beauftragten Dienstleister. Nähere Infor-
mationen zur Rücknahme finden Sie auf unserer Website.
Gossen Metrawatt GmbH