2.2
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
Sachkundiger (kennt, ver-
steht Betriebsanweisung)
Fachkundiger (Fachhandwer-
ker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft VDE 0105
(nach Vorschriften für elektr.
Sicherheit, oder nach natio-
nalen Entsprechungen)
1) Bedienung und Montage dürfen nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3
Funktionsprinzip
Beim Auslegen der Rückstauschleife sind 15 cm Anstauhöhe über dem niedrigsten Entspannungspunkt und zusätzlich
10 cm Sicherheit für den Saughebereffekt vorzusehen.
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freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung,
Batterietausch
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskon-
trolle, Konfiguration
des Schaltgerätes
Einbau, Tausch, War-
tung von Komponen-
ten, Inbetriebnahme
Arbeiten an elektri-
scher Installation
016-272