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B+B Pyro Light Bedienungsanleitung Seite 7

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PYRO LIGHT
| Leichtgewichtrollstuhl
PYRO LIGHT XL
2.4.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Gefährden
Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise, dies gilt
besonders auf Gehwegen.
A
2.5.
Bremsen
Betriebsbremse:
Im Fahrbetrieb bremsen Sie den Rollstuhl über die Greifreifen ab.
Beachten Sie bitte, daß sich die Hände hierbei erhitzen können.
Feststellbremse/Parken:
Sobald der Rollstuhl steht, beide Hebel der Kniehebelbremse nach vorne
drücken (s. Kap. 5.14). Der Rollstuhl steht sicher gebremst, wenn er sich
B
nicht mehr wegschieben lässt und beide Hebel bis zum Anschlag nach
vorne gedrückt sind. Die Hebel wieder zu Ihnen zurückziehen, um die
Bremse zu lösen (siehe Kap. 5.14).
Mit den an den Bremshebeln für die Trommelbremse befindlichen
Feststellhebeln kann die Trommelbremse ebenfalls zum Parken arretiert
werden (Kap. 5.17).
Trommelbremse:
Der Rollstuhl kann optional mit einer Trommelbremse, die nur von
einer Begleitperson über die Bremshebel an den Schiebegriffen aus zu
bedienen ist, ausgerüstet werden.
Die an den Schiebegriffen befindlichen Bremshebel wirken jeweils nur
auf ein Antriebsrad! Zum Abbremsen des Rollstuhles sind immer beide
Bremshebel zu verwenden.
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Leichtgewichtrollstuhl |
2.6.
Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung bei erwachsenen
Personen durch
Lähmung
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt / -deformation
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
Sonstige Erkrankungen
Eine Verwendung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt, wenn
das Körpergewicht des Behinderten 125 kg und mehr beträgt und ein
Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet.
2.7.
Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhles bei erwachsenen Personen ist ungeeignet
bei
Wahrnehmungsstörungen
Starken Gleichgewichtsstörungen
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
Sitzunfähigkeit
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
2.8.
Konformitätserklärung
Wir Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung, dass
der
Rollstuhl Pyro Light / Pyro Light XL
allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
Bischoff & Bischoff GmbH | 2023-09-01 - Revision 2
PYRO LIGHT
PYRO LIGHT XL
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Pyro light xl